Wiederbetätigung: Zwei Jahre Haft

Am Landesgericht Feldkirch ist ein 33-jähriger Mann am Dienstag zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Oberländer nationalsozialistische Parolen geäußert und einen jungen Mann krankenhausreif geschlagen hat.

Der Oberländer soll mehrfach Parolen wie „Heil Hitler“ oder „Arbeit macht frei“ von sich gegeben zu haben. Zudem soll er einen jungen Mann eine Treppe hinuntergestoßen und krankenhausreif geschlagen haben. Wie schon am ersten Prozesstag bekannte er sich am Dienstag in allen Punkten schuldig. Der 33-Jährige wird jetzt für zwei Jahre in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen. Weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Haller: „typische Drogenkarriere“

Erneut betonte der Oberländer am Dienstag, dass ihm alles sehr leid tue: Er sei kein böser Mensch, habe aber ein Suchtproblem. Das bestätigte auch Gerichtspsychiater Reinhard Haller. Der Angeklagte sei seit dem zwölften Lebensjahr süchtig und habe eine „typische Drogenkarriere“ - inklusive gescheiterter Entzüge - hinter sich.

Weil der Mann immer wieder Beruhigungsmittel, Cannabis und reichlich Alkohol konsumiert hat, kann laut Haller nicht ausgeschlossen werden, dass er sich zum Tatzeitpunkt in einem Vollrausch befunden hat und seine Erinnerungslücken somit plausibel sind. Laut Haller sollte der Angeklagte dringend therapiert werden, da sich die Taten sonst wiederholen könnten.

Verteidiger: „Langer Leidensweg“

Der Oberländer entgegnete daraufhin, dass er inzwischen clean sei und seit zwei Monaten auch eine Gewalttherapie mache. Sein Verteidiger sprach aufgrund des Suchtproblems von einem langen Leidensweg, den sein Mandant hinter sich habe. Da er vor wenigen Monaten Vater geworden sei, habe er aber nun eine neue Motivation für sein Leben entdeckt.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten in allen Punkten schuldig. Das Urteil: Zwei Jahre Haft und eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Dort soll der 33-Jährige von seiner Sucht therapiert werden. Als erschwerend wertete das Gericht, dass der Mann mehrfach vorbestraft ist und seine Taten wiederholt hat. Neben der Haftstrafe muss er auch 2.000 Euro Schmerzengeld an sein mutmaßliches Opfer bezahlen.