Pflegeregress: Vermietung keine Pflicht

Der Fall einer pflegebedürftigen Frau, die ihr Haus vermieten sollte, um die Pflege zu bezahlen, sorgt derzeit für Diskussionen. Sie hat den Bescheid der zuständigen BH angefochten und Recht bekommen. Demnach gibt es keine Verpflichtung zur Vermietung.

Der Sachverhalt: Die pflegebedürftige Frau hat von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz die Auflage erhalten, dass sie ihr leerstehendes Haus vermieten müsse, um damit einen Teil der Pflegekosten zu bezahlen. Die Frau wehrte sich dagegen und hat vom Landesverwaltungsgericht Recht bekommen, die Entscheidung der BH wurde aufgehoben. Die Anordnung, das Haus zu vermieten, beinhalte einen Vermögenszugriff, so die Begründung. Genau das ist seit der Abschaffung des Pflegeregresses im Jänner dieses Jahres aber nicht mehr zulässig.

BH prüft Optionen

Für Anwalt Stefan Denifl, der die Frau vertritt, stellt das Erkenntnis eine Abkehr von der gängigen Praxis dar. Auch nach der Gesetzesnovelle hätten die Behörden die Vermietung verlangt: „Aber jetzt, wenn die Entscheidung so hält und nicht geändert wird, dann ist diese Verpflichtung weggefallen und die Bezirkshauptmannschaften dürfen die Vermietung einfach nicht mehr verlangen.“

Mieteinnahmen für Pflege

Der Rückgriff auf das Privatvermögen für die Pflege in stationären Einrichtungen sorgt seit der Abschaffung des Pflegeregresses mit ersten Jänner für Diskussionen.

Nikolaus Brandtner, Präsident des Landesverwaltungsgerichtes, sagt, das Erkenntnis besage nicht, dass man auf Mieten grundsätzlich nicht mehr zugreifen dürfe. Mieteinnahmen dürfen demnach durchaus zur Bezahlung der Pflege herangezogen werden, eine Verpflichtung zur Vermietung gibt es aber nicht. Auch bei der BH Bregenz heißt es, solche Auflagen würden regelmäßig erteilt, wenn Wohnraum vermietbar sei. Man werde nun prüfen, ob man das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes bekämpft.

Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) erklärte in einer Stellungnahme, die Konsequenzen dieses Erkenntnisses seien noch unklar. Da man den Einsatz der öffentlichen Mittel gering halten wolle, werde eine Revision gegen dieses Erkenntnis überlegt.

Nur zehn Prozent haben Mieteinnahmen

Für die meisten Heimbewohner hätte das ohnehin keine Konsequenzen. Im Senecura Sozialzentrum Hohenems sind es lediglich zehn Prozent, die Mieteinnahmen haben. Zur Abdeckung der Pflegekosten würden sie ohnehin nicht reichen. Ein Heimplatz kostet in allen Heimen Vorarlbergs nämlich 4.000 bis 6.500 Euro pro Monat - je nach Pflegestufe.