Werden Patienten mit Zusatzversicherung bevorzugt?
Die Wogen gehen hoch in Vorarlberg: SPÖ und Neos werfen Gesundheitslandesrat Christian Bernhard die Einführung einer Zweiklassenmedizin in Spitalsambulanzen vor. Bernhard wiederum wehrt sich gegen die Vorwürfe. Grund für die Aufregung sind Begriffsverwirrungen und die Frage, ob Patienten mit einer Zusatzversicherung auch im ambulanten Bereich ein Anrecht auf ihre teuer erkauften Vorteile haben.
Buchhaltung wird umgestellt
Gewisse medizinische Behandungen müssen wegen der Abrechnung derzeit stationär durchgeführt werden. Erhalten etwa chronische Schmerzpatienten jeden Monat eine Infusion, müssen sie für zwei Stunden stationär aufgenommen werden. Nur so kann die Leistung korrekt abgerechnet werden. Das erhöht den Aufwand und die Kosten.
Mit einem neuen Abrechnungssystem für die Spitäler soll auch für diese Patienten die ambulante Behandlung ab kommendem Jahr möglich werden - in geeigneten Zimmern auf den Stationen. Dabei werde laut Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP) geprüft, ob Patienten mit Zusatzversicherung - analog zum stationären Bereich - auch im ambulanten Bereich ein Anrecht auf Vorteile haben. Auf die klassischen Spitalsambulanzen wirke sich das nicht aus. Dort gebe es weiterhin keinen Unterschied, ob Zusatzversicherung oder nicht.
Landeskrankenhäuser betonen Gleichbehandlung
Alle Patienten würden gleich behandelt, so Gerald Fleisch, der Geschäftsführer der Krankenhaus-Betriebsgesellschaft. In den Ambulanzen gibt es keine Unterscheidung zwischen Patienten der Allgemeinen Klasse und der Sonderklasse. Entschieden werde nach medizinischer Dringlichkeit.