Bleiberecht bleibt Bundeskompetenz

Das humanitäre Bleiberecht bleibt Bundeskompetenz. Die Landeshauptleute haben sich bei ihrer Konferenz am Freitag im Burgenland nicht auf eine entsprechende Forderung einigen können, berichtet Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP).

Wallner hatte sich schon im Vorfeld skeptisch gezeigt, ob die Forderung Vorarlbergs auch in den anderen Bundesländern Anklang finden würde - mehr dazu in Bleiberecht: Wallner dämpft Erwartungen. Die Erfahrungen der Bundesländer seit der Abgabe der Kompetenz nach Wien 2014 seien durchaus unterschiedlich: „Für einige funktioniert es, andere sahen früher einen stärkeren Einfluss der Länder gegeben“, so Wallner. Die Haltung der anderen Bundesländer sei in dieser Sache zu respektieren.

Der Vorarlberger Landeshauptmann brachte seinerseits aber eine Alternative mit an den Verhandlungstisch: Eine „verbesserte Rot-Weiß-Rot-Karte“. Über die Rot-Weiß-Rot-Card, bei der die Länder ein Mitbestimmungsrecht haben, sollen gezielt Ausländer nach Österreich geholt werden, die von der Wirtschaft gebraucht werden, so der Vorschlag. Das wurde laut Wallner einstimmig angenommen.

„Sensibler Umgang“ mit Abschiebungen gewünscht

Während der „ausführlichen und konstruktiven Diskussion“ am Freitag hätten die Landeshauptleute auch über den konkreten Anlassfall in Vorarlberg gesprochen. Die Diskussion über eine Rückführung des Bleiberechts in die Kompetenz der Länder war bekanntlich ausgebrochen, nachdem bei einem Abschiebeversuch in Sulzberg eine schwangere Frau kollabiert war, als sie von ihrem dreijährigen Kind getrennt wurde.

„Erstens haben die Landeshauptleute diesen einen Fall in Vorarlberg, der natürlich falsch war und auch eine unmenschliche Vorgangsweise hatte, ziemlich scharf kritisiert und verurteilt“, so Wallner. „Sie haben auch den Apell gerichtet an die Asylbehörden insgesamt, einfach sensibel zu sein im Umgang mit Abschiebungen.“

Vorarlberg arbeitet 15a-Vereinbarung aus

Die Landeshauptleute haben sich am Freitag zudem auf eine 15a-Vereinbarung für die Kinder- und Jugendhilfe verständigt. Es sei außer Streit gestellt worden, dass es nach dem Wechsel der Kompetenzen zum Bund keine Verschlechterung der Qualitätsstandards geben solle, sondern im Gegenteil sogar eine Weiterentwicklung. Wien und Vorarlberg wurden beauftragt, die Bund-Länder-Vereinbarung konkret auszuarbeiten - mehr dazu in LH-Konferenz: Vereinbarung zur Jugendhilfe (burgenland.ORF.at, 23.11.2018).

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