Keine Einigung beim humanitären Bleiberecht

Bei der Konferenz der Flüchtlingsreferenten in Linz haben sich die Länder nicht auf eine Linie zum humanitären Bleiberecht einigen können. Laut dem Vorarlberger Landesrat Christian Gantner (ÖVP) lehnt Niederösterreich den Vorarlberger Vorschlag nach einer Landeskompetenz ab.

Beim Thema Asyl läuft es für Vorarlberg derzeit nicht nach Plan. Nachdem Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die Verantwortung für die Probleme bei der Abschiebung einer Flüchtlingsfamilie den Behörden und Beamten in Vorarlberg zugewiesen hat, gibt es auch beim humanitären Bleiberecht keinen Erfolg für Vorarlberg.

Die Vorarlberger Landesregierung will, dass die Zuständigkeit zurück in die Länder verlagert wird. Bei der Konferenz der Flüchtlingsreferenten am Freitag in Linz gab es jedoch keinen Fortschritt, sagt Landesrat Christian Gantner. Die Bundesländer konnten sich nicht auf eine einheitliche Position einigen.

Thema bei der Landeshauptleutekonferenz

Der niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) stimmte dagegen - ebenso in Sachen Asylwerber in Lehre und beim Wunsch nach mehr Sprachkursen gab es Dissens zwischen dem Bund und Niederösterreich auf der einen und den übrigen teilnehmenden Ländervertretern auf der anderen Seite. Das Thema Bleiberecht soll nun auf der Landeshauptleutekonferenz nächste Woche im Burgenland erneut auf die Tagesordnung kommen.

Bund und Niederösterreich dagegen

An dem Treffen in Linz nahm auch Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) teil. Die Voraussetzung dafür, dass der Bund mit den Ländern deren Anliegen diskutiert, ist laut Edtstadler, dass diese untereinander einen Konsens finden. Mit der Ablehnung durch Niederösterreich gibt es diesen aber nicht. Zudem waren die politischen Referenten aus Salzburg, Tirol, der Steiermark und dem Burgenland nicht dabei.

Waldhäusl begründete seine Ablehnung des Vorarlberger Vorschlags damit, dass die Mitsprache beim humanitären Bleiberecht lediglich gefordert werde, „um Verfahren zu verschleppen“. Edtstadler beharrte in Sachen Bleiberecht auf der Entscheidungskompetenz des Bundes, durch diese Regelung werde ein „schnelles und effizientes“ Verfahren sichergestellt.

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