Keine Lebensverlängerung für Todkranke

Ärzte sollen in Zukunft nicht mehr verpflichtet sein, das Leben von Todkranken zu verlängern. Sie sollen vielmehr sicherstellen, dass der Patient keine oder fast keine Schmerzen hat. Auch mit dem Risiko, dass der Patient dann vielleicht früher stirbt.

Das ist ein wichtiger Punkt im neuen Ärztegesetz. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf endet am Donnerstag (08.11.2018).

Keine Lebensverlängerung

Ein Punkt im neuen Ärztegesetz sieht vor, dass Mediziner höhere Dosen an Schmerzmitteln verabreichen dürfen - auch wenn dadurch das Risiko steigt, dass der Patient früher stirbt.

Die Vorarlberger Ärztekammer begrüßt die Änderung, Mediziner haben dadurch endlich Rechtssicherheit. Bisher haben viele Ärzte im Graubereich agiert, theoretisch hätten sie geklagt werden können, wenn eine höhere Dosis an Schmerzmitteln, zu einem früheren Tod führte.

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Aktive Sterbehilfe bleibt verboten

Künftig sollen sie Leid durch höhere Dosen an Schmerzmitteln vermeiden, selbst wenn das Risiko besteht, dass der Betroffene dadurch früher stirbt. Aktive Sterbehilfe bleibt in Österreich aber weiter verboten.

Palliativmediziner wie Klaus Gasser im Hospiz am See sind erleichtert, dass sie in Zukunft eine höhere Dosis an Schmerzmitteln verabreichen dürfen.

Palliativmediziner Klaus Gasser

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Palliativmediziner Klaus Gasser

Gasser: „Was der Arzt nicht darf, ist, willentlich eine derart hohe Dosierung zu wählen, dass es willentlich zum früheren Ableben des Patienten kommt.“

Sie dürfen höhere Schmerzmitteldosen verabreichen, auch wenn das Risiko steigt, dass sie dadurch das Leben ihrer Patienten verkürzen. Sie müssen nicht fürchten, wegen Mordes vor Gericht gestellt zu werden. Gasser betont aber, dass dadurch nicht Euthanasie Tür und Tor geöffnet wird.

Wunsch nach Sterbehilfe

Sterbehilfe ist im Hospiz am See ein Thema unter den Todkranken. Immer wieder wird Klaus Gasser darauf angesprochen. Schmerzen sind ein Grund, aber oft sind die Betroffenen mit der Situation überfordert, etwa wenn sie kleine Kinder zurücklassen müssen.

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Gasser: „Das ist auffallend bei jüngeren Patienten. Da kommt der Wunsch nach der Spritze durchaus gehäuft vor. Letztendlich ist es rein rechtlich verboten. Das wichtigste ist eine gute Symptomkontrolle und dass das Leid der Menschen möglichst gering gehalten wird, sodass der Wunsch nach vorzeitiger Beendigung des Lebens möglichst nicht aufkommt.“

Gasser ist überzeugt, dass durch das neue Ärztegesetz todkranke Menschen besser begleitet werden können. Leid und Schmerzen werden verringert. Mehr Menschlichkeit in der Medizin bis zum Schluss ist ein letzter Wunsch, der nun erfüllt werden kann.

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