Lochau: Bauprojekt im Nachhinein genehmigt
Für Diskussionen sorgte das Projekt am Seeufer schon vor Beginn der Bauarbeiten, weil dafür eigens eine Zufahrtsstraße gebaut werden musste, die direkt in die viel befahrene Landesstraße mündet.
Umstrittenes Bauprojekt am Bodenseeufer
Am Lochauer Bodenseeufer entsteht ein Privathaus, das in der Gemeinde für Diskussionen sorgt: Gebaut wurde nämlich ein größeres Gebäude als die Baugenehmigung vorsah.
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Dazu wurde der Flächenwidmungsplan geändert, weil eine Zufahrt über Nachbargrundstücke nicht erlaubt worden wäre - sagen Land und Gemeinde.
Baustopp verfügt
Einige Monate nach Baubeginn bemerkten Nachbarn und Passanten, dass hier ein größeres und deutlich anderes Gebäude entstand, als es der Baubescheid vorsah.
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Die alarmierte Baubehörde verfügte prompt einen Baustopp. Was sonst geschah, wird strengstens geheim gehalten - auch in der Lochauer Gemeindevertretung.
Ausschluss der Öffentlichkeit
Sowohl der Bürgermeister als Baubehörde als auch der Bauherr wollen sich öffentlich nicht zu den Vorgängen auf der Baustelle äußern. Der erstere argumentiert damit, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt, der zweite sagt, das gehe die Öffentlichkeit überhaupt nichts an.
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Die Öffentlichkeit ist allerdings sehr wohl davon betroffen, dass die Straße unterhalb der Baustelle durch die nicht genehmigten Baumaßnahmen im Fall von Starkregenfällen gefährdet sein soll.
Geologisches Gutachten
Im Gutachten des Landesgeologen, das nach der Verhängung des Baustopps erstellt wurde, heißt es nämlich unter anderem:
„Die Anschüttung wird negativ beurteilt, da sie eine Gefahr für das Baugrundstück selbst und die darunterliegende Landesstraße L 190 beinhaltet.“
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Gemeint ist die Aufschüttung, die durch eine Mauer gesichert ist, die ohne Genehmigung außerhalb des Flächenwidmungsplanes errichtet wurde.
Der Bauherr begründete die nicht bewilligten Veränderungen damit, man habe den bestehenden Baumbestand schonen wollen - und reichte für das inzwischen halb fertige Gebäude einen neuen Bauantrag ein.
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Der wurde ORF-Recherchen zufolge mittlerweile bewilligt, sodass am Ende das Gebäude gebaut werden darf, das ursprünglich ohne Genehmigung begonnen wurde.
Auflagen gibt es betreffend der Stützmauer, die offenbar weg muss. Doch dagegen kann der Bauherr berufen. Ob er das macht, ist noch offen.