Ärztegesetz-Novelle sorgt für Unsicherheit

Die Bundesregierung will das Ärztegesetz ändern. Den Ärzten sollen künftig auch alle komplementär- und alternativmedizinische Behandlungen vorbehalten sein. Einige Gesundheitsberufe wie zum Beispiel Osteopathen fürchten, auf das Abstellgleis zu geraten.

Widerstand gegen die Änderungen im Ärztegesetz regt sich besonders bei Angehörigen nicht-ärztlicher Berufsgruppen. Sie befürchten, ins Abseits zu geraten, wenn ihre angebotenen Behandlungsmethoden künftig in die alleinige Kompetenz der Ärzte fallen.

Jonas: Bisherige Praxis wird sich nicht ändern

Vorarlbergs Ärztekammer-Präsident Michael Jonas wiederum versucht zu beruhigen. Die bisherige Praxis werde sich nicht ändern. Da es viel zu wenige Ärzte mit einer Ausbildung in komplementär-medizinischen Praktiken gebe, würden entsprechende Behandlungen auch weiterhin an die jeweiligen Berufsgruppen delegiert, so Jonas. Aufgrund der bisher guten Zusammenarbeit mit den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen wäre die Gesetzesänderung laut Jonas sogar verzichtbar.

Der Kammerpräsident weist auch die Kritik einiger Oppositionspolitiker zurück. Diese fürchten um die Qualität der Behandlungen, wenn komplementäre und alternative Heilmethoden den bisherigen schulmedizinischen Behandlungskatalog der Ärzte ergänzen. Rund 70 Prozent der Behandlungen entsprächen nicht der klassischen Schulmedizin und dennoch würden sie wirken und daher auch angewendet, erklärt Jonas.

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