Fall Abbas: Anwalt spricht von „Farce“

Die Zukunft des 26-jährigen Gastronomie-Lehrlings Qamar Abbas ist weiterhin unklar. Erst am Mittwoch hatte das Bundesverwaltungsgericht seiner Abschiebung einen Riegel vorgeschoben. Am Donnerstag wurde weiterverhandelt. Anwalt Stefan Harg spricht von einer „Farce“.

Die Verhandlung am Donnerstag im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nannte Harg eine „Alibiveranstaltung“ mit weisungsgebundenen Referenten: „Offensichtlich ging es heute rein darum, den Schein zu wahren und in irgendeiner Form etwas durchzudrücken, was mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes und den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes sicher nichts zu tun hat.“

Audio: Stefan Harg im Gespräch mit ORF-Redakteur Georg Fabjan

Aufhebung am Mittwoch

Erst am Mittwoch hob das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid über die Abschiebung von Abbas mit Hinweis auf grobe Verfahrensmängel auf. So hieß es in der Entscheidung etwa: „Im vorliegenden Fall sind die seitens der Höchstgerichte gestellten Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren in außergewöhnlich schwerer Weise unterlassen worden.“

Letzter Hoffnungsschimmer Abschiebung Qamar

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Qamar Abbas

Dass die Anhörung vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nur einen Tag später angesetzt wurde, bezeichnete Anwalt Harg schon vor der Verhandlung als inakzeptabel - mehr dazu in Fall Abbas: Behörden drücken aufs Tempo.

Anwalt: Behörden wollen „Tatsachen schaffen“

Wie es mit dem 26-jährigen Flüchtling weitergeht, ist derzeit unklar. Er habe die Frage am Donnerstag mehrfach gestellt, sagt Harg, eine Antwort habe er aber nicht bekommen. Er geht aber davon aus, eine abschlägige Entscheidung vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zu bekommen. Aufgeben will Harg noch nicht: Eine negative Entscheidung werde man bekämpfen. „Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das nach der heutigen Veranstaltung dort halten wird“, so Harg.

Mit den Behörden geht der Anwalt hart ins Gericht: Es werde verzweifelt versucht, „Tatsachen zu schaffen, bevor ein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt wird und durch ein Gericht der Rechtschutz gewährt wird.“ Sollte Abbas - wie ursprünglich vorgesehen - am Samstag abgeschoben werden, das Bundesverwaltungsgericht aber in seinem Sinne entscheiden, dann müsse ihm auch wieder die Einreise nach Österreich gewährt werden, so Harg.

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