Fall Abbas: Behörden drücken aufs Tempo

Eine neue Entwicklung gibt es im Fall Abbas: Der Anhörungstermin für den 26-jährigen Pakistani findet bereits am Donnerstag in der Früh statt. Für Rechtsanwalt Stefan Harg ist die Art und Weise, wie schnell das neue Verfahren abgewickelt werden soll, unakzeptabel.

Nachdem am Mittwochvormittag der Bescheid zur Aufhebung der Abschiebung zugestellt wurde, findet der Anhörungstermin bereits am Donnerstag um 8.00 Uhr in Wien statt. Anstatt das Tempo aus dem Verfahren zu nehmen, drückten die Behörden aufs Tempo, so Harg in „Vorarlberg heute“. Ganz offensichtlich sei das Ziel, die Abschiebung am Samstag noch übers Knie zu brechen.

Gespräch über Fall Qamar

Stefan Harg, der Rechtsanwalt des pakistanischen Asylwerbers, spricht über die Aufhebung des negativen Asylbescheids.

In einem ordentlichen Verfahren wäre zu erwarten, dass man sich mit dem Anwalt auch besprechen könne. Üblicherweise seien zwischen solchen Terminen zwei bis drei Wochen Zeit, so Harg. Hier soll das über Nacht stattfinden.

Bescheid über die Abschiebung aufgehoben

Noch am Vormittag ging man davon aus, dass der Gastronomielehrling Qamar Abbas vorerst in Österreich bleiben kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch nämlich den Bescheid über die Abschiebung aufgehoben. Es sei zu groben Verfahrensmängeln gekommen.

Beschluss im Wortlaut

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Unter anderem heißt es im Bescheid:
Im vorliegenden Fall sind die seitens der Höchstgerichte gestellten Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren in außergewöhnlich schwerer Weise unterlassen worden.

Abbas vor dem Bundesverwaltungsgericht

ORF

Abbas vor dem Bundesverwaltungsgericht

Nun muss das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den 26-Jährigen persönlich anhören. Das wäre schon vorher notwendig gewesen, so begründet das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung. Damit sei ein wesentliches Rechtsschutzprinzip verletzt worden.

Seit zwei Wochen in Schubhaft

Abbas sitzt seit knapp zwei Wochen in Schubhaft. Er muss aber nach Zustellung des Bescheids auch an die Behörden unverzüglich freigelassen werden, sagt Harg, alles andere wäre grob rechtswidrig.

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