Gastronomielehrling bleibt in Schubhaft

Im Fall jenes 26-jährigen Gastronomielehrlings aus Pakistan, der vergangene Woche in Schubhaft genommen wurde, hat am Freitag das Bundesverwaltungsgericht in Linz die Schubhaft bestätigt. Begründet wurde dies mit der Fluchtgefahr.

Am Freitagvormittag hieß es während der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Linz, es sei beim Pakistaner Quamar Abbas von Fluchtgefahr auszugehen, da er nach der versuchten Festnahme untergetaucht sei. Der Anwalt des 26-Jährigen, Stefan Harg, gab in der Verhandlung an, dass keine Fluchtgefahr bestehe.

Schubhaft über Gastro-Lehrling verlängert

Ein 26-jährige Gastronomielehrling aus Pakistan bleibt wegen Fluchtgefahr in Schubhaft. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Linz entschieden.

Verfahren über Bleiberecht noch im Gange

Sein Mandant wisse seit Mai von seinem negativen Asylbescheid und sei nicht geflüchtet. Tatsächlich hätte sich der Lehrling zweimal wöchentlich bei der Caritas gemeldet. Harg kritisierte auch, dass er nach der Festnahme nicht zu seinem Mandanten gelassen worden sei.

Lehrling Schubhaft

ORF

Quamar Abbas bei der Arbeit

Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes könnte Quamar Abbas am 27. Oktober abgeschoben werden. Parallel läuft aber noch ein Verfahren, ob der 26-jährige Lehrling aus humanitären Gründen doch in Österreich bleiben darf. Dieses Verfahren könnte eine aufschiebende Wirkung haben.

Bundespräsident will Prüfung

Am Dienstag hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen vom Innenministerium eine neue Prüfung des Falles gefordert - mehr dazu in Drohende Abschiebung: Fall Qamar prüfen (vorarlberg.ORF.at; 15.10.2018)

Der Gastronomielehrling aus Pakistan wurde vor einer Woche in Hard festgenommen und in Schubhaft genommen. Er ist seit 2012 in Österreich. Sein Asylantrag war vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl negativ beschieden worden. Sein Fall hat für österreichweite Diskussionen über die Abschiebung von Asylwerbern, die eine Lehre machen, gesorgt.

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