Raumplanungsgesetz spaltet Interessensvertreter

Die geplante Gesetzesnovelle zur Raumplanung steht weiter in der Kritik. Der Eigentümerverband befürchtet, dass Wohnraum künftig teurer wird. Dornbirns Vizebürgermeister widerspricht. Die neuen Maßnahmen würden den Kommunen helfen.

Die neue Gesetzesnovelle zur Raumplanung soll das Bau- und Grundstücksgeschäft im Land künftig entscheidend beeinflussen. Ihr Ziel ist es, den Bodenverbrauch zu bremsen und Wohnraum günstiger zu machen. Ob die Novelle diese Ziele auch erreichen kann, wird aber teilweise erheblich bezweifelt. Einig sind sich aber alle: so wie bisher kann es im Land der Einfamilienhäuser nicht mehr weiter gehen.

Ruepp: „Weniger Druck auf Kommunen und Politik“

Größere Baunutzungszahlen in zentraler Lage: das bedeutet größere Bauten und mehr Wohneinheiten. Der Boden könnte billiger werden aber sicher nicht die Wohnungen selbst, ist Eigentümervertreter Markus Hagen überzeugt. Stimmt nicht, sagt Dornbirns Vizebürgermeister und Baustadtrat Martin Ruepp (ÖVP). Man erhalte endlich Richtlinien und Unterstützung vom Land bei der Umsetzung von dichterer Bauweise. Bei Bauprojekten werde damit der Druck auf Kommunen und Politiker vermindert.

Neues Raumplanungsgesetz

Wohnen werde teurer sagen Eigentümervertreter. Bürgermeister sehen eine Hilfe in der Umsetzung von Zentrumsnutzungszahlen.

Gut zwei Drittel der Gemeinden haben bereits ein Entwicklungskonzept. Manche werden nachliefern müssen, aber problematisch sei das nicht, heißt es von Seiten des Gemeindeverbandes. In den Ortszentren im Rheintal werde es in ein bis zwei Jahrzehnten kaum mehr ein neues Einfamilienhaus geben, ist Rainer Siegele (ÖVP), der Bürgermeister von Mäder und Vizepräsident des Gemeindeverbandes, überzeugt.

Zwangsversteigerungen als mögliche Konsequenz

Großflächig betrachtet ist vor allem entlang von Bahnlinien im Rheintal und bei sonst verkehrstechnisch gut erschlossenen Knotenpunkten dichter wie bisher zu bauen. Macht ein Grundstückseigner nicht mit, kann es bis zur Enteignung oder Zwangsversteigerung gehen. „Ich gehe davon aus, wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommen wird, dann werden wir sicherlich vor dem Verfassungsgerichtshof landen“, sagt Eigentümervertreter Hagen.

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