Millionengewinne für ifs „nicht übertrieben“

Das Institut für Sozialdienste (ifs) hat in seiner Bilanz für 2017 Gewinne von 6,4 Millionen Euro ausgewiesen. Aus Sicht von Geschäftsführer Stefan Allgäuer keine übertriebene, sondern eine betriebswirtschaftlich angemessene Summe.

Wie vor kurzem bekannt geworden ist, hat das ifs im Sommer sein Stammkapital von 360.000 Euro auf 3,5 Millionen Euro aufgestockt - mehr dazu in Finanzspritze: ifs verzehnfacht Stammkapital. Vor der Kapitalerhöhung wies das Unternehmen Gewinnrücklagen von fast 6,4 Millionen Euro auf.

Diskussion über Gewinne des ifs

Das ifs hat in seiner Bilanz für 2017 Gewinne von 6,4 Millionen Euro ausgewiesen. Aus Sicht von Geschäftsführer Stefan Allgäuer keine übertriebene, sondern eine angemessene Summe.

Allgäuer: „Solide Mittel für gute Betriebsführung“

Für ifs-Geschäftsführer Stefan Allgäuer sind die 6,4 Million Euro Ersparnisse seines Betriebes nur von außen betrachtet eine hohe Summe. „Im Übrigen sind das etwa 20 Prozent von unserem Jahresumsatz, die ein Unternehmen braucht, um seine Liquidität zu sichern, eine bestimmte Sicherheit auch zu haben. In dem Sinn sind es keine hohen Mittel, sondern solide Mittel für eine gute Betriebsführung“, sagt Allgäuer.

Als Geschäftsführer habe er den gesetzlichen Auftrag zur Risikovorsorge, sagt Allgäuer. Es gebe auch klare Vorgaben, in welchem Ausmaß die Mittel aus dem Sozialfonds des Landes als Rücklagen verwendet werden dürften. Die Rücklagen sind laut ifs-Geschäftsführer im Laufe der 55-jährigen Geschichte des gemeinnützigen Unternehmens angespart worden. Man habe eine solide Grundlage geschaffen und kein Interesse daran, Gewinne zu machen.

Eggler-Bargehr: „Hintergründe nicht nachvollziehbar“

Die Direktorin des Landesrechnungshofes, Brigitte Eggler-Bargehr, sagt, von einer kontinuierlichen Ansparung könne nicht die Rede sein. 2012 war der Stand der Rücklagen noch bei 3,5 Millionen. „Was wir jetzt sehen - aus den uns zumindest teilweise vorliegenden aktuellen Daten - ist, dass sich die Rücklagen nach dem Zeitpunkt der Prüfung des Landesrechnungshofs deutlich erhöht haben. Es scheint eine höhere Rücklagenzuführung im Jahr 2015 gegeben zu haben“, sagt Eggler-Bargehr. Die Hintergründe dazu seien aus Sicht des Landesrechnungshofs nicht nachvollziehbar.

Grundsätzlich seien Rücklagen für eine Einrichtung wie das Institut für Sozialdienst zulässig, sagt Direktorin Eggler-Bargehr, um für bestimmte Risiken vorbereitet zu sein. Über die Höhe könne man natürlich diskutieren.