Konflikt rund um „Raumbild 2030“

Das „Raumbild 2030“ soll Konflikte entschärfen, ruft nun aber selbst welche hervor. Der Verein Bodenfreiheit kritisiert, dass Unternehmen in die Landesgrünzone grenzenlos erweitern könnten.

Wohin soll sich Vorarlberg in den nächsten zehn Jahren räumlich entwickeln? Das ist die Frage, die das „Raumbild 2030“ beantworten soll, eine Art Leitbild für die Landesraumplanung. Erarbeitet wird das „Raumbild 2030“ in einem Prozess. Daran können sich auch alle Bürger beteiligen. Über Internet kann man noch bis 14.9. Stellungnahmen einbringen.

Diskussion über Raumplanungs-Leitbild

Das „Raumbild 2030“ soll einen strategischen Rahmen festlegen, innerhalb dessen in den nächsten Jahren raumplanerische Entscheidungen fallen sollen.

Textentwurf Raumbild

„Eine Herausnahme von Flächen aus der Landesgrünzone erfolgt grundsätzlich nur für Betriebe und nur in Ausnahmefällen sowie nach einer Alternativenprüfung und auf Basis eindeutiger Regeln. Die Herausnahme ist im Interesse des Landes und der Region und somit regional abgestimmt. Sie erfolgt in erster Linie für interkommunale Betriebsgebiete, wenn im Rahmen eines regionalen Aus-gleichsmodells eine flächenmäßige oder qualitative Kompensation erfolgt. Die flächenmäßige Kompensation hat Vorrang. Dabei spielen die landwirtschaftliche Produktion sowie landschaftliche und ökologische Aufwertungen eine besondere Rolle. Die Regeln für die Kompensation sind transparent, gut nachvollziehbar und finden breite Akzeptanz. Anpassungen für die Erweiterung bestehender Betriebe, die sich bereits in oder angrenzend an die Landesgrünzone befinden, sind von diesen Regeln nicht betroffen. Sonderflächen in der Grünzone (FS-Widmung) sind nach wie vor möglich und werden so gestaltet und genutzt, dass die Qualität der Flächen weitestgehend erhalten bleibt.“

„Verein Bodenfreiheit“ vermisst Begrenzung

Derzeit läuft die Begutachtungsphase. Nun melden sich einzelne kritische Stimmen zu Wort. Der „Verein Bodenfreiheit“, der sich den Erhalt von Freiräumen zum Ziel gesetzt hat, veröffentlichte am Montag seine Kritik. Grundsätzlich begrüße man den Prozess und die Ziele des Raumbilds, heißt es, aber in den Erläuterungen des jetzigen Entwurfs verstecke sich mancher Widerspruch, der weitreichende Folgen haben könnte.

Als Beispiel nennt der Verein Bodenfreiheit den Erhalt der Landesgrünzone im jetzigen Ausmaß. Das sei als Ziel formuliert, zugleich heißt es, dass es Ausnahmen für jene Betriebe geben soll, die in oder am Rand der Grünzone angesiedelt sind. Laut Martin Strele vom „Verein Bodenfreiheit“ sei das ein Freibrief für fast alle Großbetriebe des Landes. Flächenbegrenzung sei keine vorgesehen.

Zwei Hektar pro Jahr

Strele sagt, es würde helfen, wenn man eine quantitative Flächenbegrenzung vorsähe, etwa in den nächsten zehn Jahren pro Jahr zwei Hektar. Das sei ein Ausmaß, bei dem der Verein Bodenfreiheit noch mitkönne. Die weiteren zehn Jahre wäre dann ein Hektar pro Jahr als Ausnahme tolerierbar. Das wären zusätzlich 30 Hektar.

Irgendwann müsse die Landesgrünzone als Schutz- und Tabuzone definiert werden, so Strele, für die Ziele für die sie entwickelt wurde. Man habe die Landesgrünzone nicht als Erweiterungsgebiet für Firmen festgelegt, auch wenn Wirtschaft und Politik das gerne glauben mache wollten, so Strele weiter. In den letzten 40 Jahren habe es genügt - in Anlehnung an das Wirtschaftswachstum - im Durchschnitt zwei Hektar pro Jahr aus der Landesgrünzone herauszunehmen.

Widerspruch der Wirtschaftskammer

Wirtschaftskammerpräsident Hans Peter Metzler plädiert für mehr gegenseitiges Verständnis und Vertrauen. Die Landesgrünzone sei nie als Tabuzone sondern als Entwicklungszone konzipiert gewesen. Für richtig verstandene Nachhaltigkeit müsse eine Balance gefunden werden zwischen wirtschaftlichen Notwendigkeiten und einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur, so Metzler.

Studiogespräch mit Landesrat Rüdisser

Studiogast Raumplanungs-Landesrat Karlheinz Rüdisser weist Vorwurf zurück, Raumbild sei kein Freibrief für die Wirtschaft.

Rüdisser verweist auf Einzelfall-Prüfung

Landesstatthalter und Raumplanungsreferent Karlheinz Rüdisser (ÖVP) sieht im neuen Raumbild 2030 keinen Freibrief für die Wirtschaft. Für jedes Teilstück, das aus der Landesgrünzone für eine Betriebserweiterung herausgenommen wird, gebe es aufwändige Verfahren. Schon bei 500 bis 600 Quadratmetern dauere das bis zu einem Jahr - von der Gemeinde bis zur Beschlussfassung durch die Landesregierung. Jeder Einzelfall werde sehr genau geprüft und auf den Bedarf abgestimmt. Es sei Ziel des Landes, die Grünzone zu erhalten aber Entwicklungsmöglichkeiten nicht gänzlich unmöglich zu machen.

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