Rund um Dreifachmord: Polizist entlassen

Drei Morde und ein Suizid - das Drama im September 2017 in Hohenems hat nun für den damals diensthabenden Notrufsachbearbeiter der Polizei ein Nachspiel. Der 49-Jährige wird entlassen.

Es war eines der brutalsten Verbrechen der vergangenen Jahre: Im September 2017 erstach ein 38 Jahre alter Mann türkischer Abstammung in Hohenems zuerst seine beiden vier und sieben Jahre alten Töchter und dann seine Frau. Danach stürzte sich der Täter aus dem Fenster in den Tod.

Rund um Dreifachmord: Polizist entlassen

Drei Morde und ein Suizid - das Drama im September 2017 hat für den damals diensthabenden Notrufsachbearbeiter der Polizei ein Nachspiel. Der 49-Jährige wird entlassen.

Viel zu späte Reaktion

Möglicherweise wäre das Drama anders ausgegangen, wenn ein Polizeibeamter damals pflichtbewusster reagiert hätte. Laut dem Urteil der Disziplinarkommission des Innenministeriums schickte der Notrufsachbearbeiter der Polizei damals erst nach dem fünften Anruf eines besorgten Nachbarn eine Polizeistreife an den Tatort.

Ein Nachbar hatte schon bei seinem ersten Anruf um 4.24 Uhr gemeldet, dass der 38 Jahre alte Mann - trotz Betretungsverbots - mit seiner Frau streite und dass „Mama-Mama“-Schreie der Kinder zu hören seien. Er rief in der Folge mehrfach bei der Leitstelle an.

Erst nach dem fünften Anruf, nach mehr als einer Viertelstunde, wurde eine Polizeistreife hingeschickt. Diese fand dann kurz vor 5.00 Uhr in der Wohnung zwei erstochene Kinder und deren ebenfalls erstochene Mutter vor. Und den Täter tot auf dem Vorplatz der Wohnanlage.

Disziplinarkommission verfügt Entlassung

Der Notrufsachbearbeiter wurde zunächst suspendiert. Auf Anfrage des ORF bestätigt nun Stefan Morscher von der Pressestelle der Vorarlberger Landespolizeidirektion, dass das Disziplinarverfahren des Innenministeriums in Wien abgeschlossen ist und der Beamte entlassen wurde. Zwei Punkte waren dafür ausschlaggebend: Erstens: Das Ansehen der Polizei muss gewahrt bleiben. Und Zweitens: Es müssen Weisungen, wie sich Beamte im Dienst zu verhalten haben, befolgt werden.

Es handle sich um ein „sehr hartes Urteil“, so Morscher. „Es gibt keine höhere Strafe im Disziplinarrecht.“ Und in den vergangenen zehn Jahren sei so eine Strafe auch nicht verhängt worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der entlassene Polizist hat die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht in Berufung zu gehen.

Kein Strafverfahren

Ein Strafverfahren gegen den 49-Jährigen läuft indes nicht: Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch bestätigte gegenüber der APA, in der Berichterstattung über die Ereignisse an die Staatsanwaltschaft sei das Verhalten des Notrufsachbearbeiters geschildert worden. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten habe man nicht eingeleitet, da die Staatsanwaltschaft das Fehlverhalten für ein strafrechtliches Verfahren als nicht ausreichend ansah.

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