Foto mit Riesenfisch bringt Angler vor Gericht

„Catch and release“ - so nennt sich in der Angelfischerei das Fangen und Wiederzurücksetzen von Fischen. Dazwischen wird nicht selten mit dem Fisch posiert und ein Foto gemacht. Allerdings ist das in Vorarlberg verboten - wie auch in Bayern. Zwei Angler standen deswegen in Lindau vor Gericht.

Hobbyfischer, die nur aus Lust am Fangen einen Fisch angeln, ihn an Land holen, mit ihm posieren und ihn dann zurück ins Wasser lassen - immer wieder sind in sozialen Medien Fotos von Fischern zu finden, die stolz ihren Fang in die Kamera halten. Zwei Angler mussten sich deswegen vor dem Amtsgericht Lindau verantworten. „Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, lautet der Vorwurf an die beiden Hobbyangler.

Sie hatten im vergangenen Sommer einen zwei Meter langen Wels aus dem Bodensee bei Lindau gefischt. Stolz posierten sie mit ihm und Fotos und Videos wurden in Sozialen Netzwerken hochgeladen, dort „geliked“ und geteilt. Auch Medien berichteten über den kapitalen Fang.

Fischereiaufsicht erstattete Anzeige

Die Fischereiaufsicht wurde aufmerksam und erstattete Anzeige. Denn das alleinige Fangen und Posieren, ohne den Fisch verzehren zu wollen, ist in Bayern ebenso verboten wie in Vorarlberg. In den USA dagegen ist es bei manchen Fischarten sogar zwingend vorgeschrieben. Doch hierzulande braucht man fürs Angeln einen vernünftigen Grund, etwa die Verwendung als Lebensmittel. Angeln nur aus Spaß am Fangen gilt nicht als Grund.

Sachverständige: Maximaler Stress für das Tier

Aus dem Wasser gezogen und an Land festgehalten zu werden, bedeute für das Tier maximalen Stress, so eine Sachverständige vor Gericht. Das Tier hätte sofort abgehakt oder sofort getötet werden müssen. Durch das Herumtragen des Fisches könne das Tier verletzt worden, insbesondere die empfindliche Schleimhaut. Später könnten deshalb Pilzerkrankungen entstehen.

Das Gericht verurteilte die beiden Männer zu Geldstrafen, 1.400 und 2.700 Euro. Die unterschiedlichen Strafen ergeben sich dadurch, dass der eine der beiden Angeklagten bereits vorbestraft ist. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.