31-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt

Am Landesgericht in Feldkirch hat sich am Dienstag ein 31-jähriger Mann wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten müssen. Er wurde nicht rechtskräftig zu einer Zusatzstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Der 31-Jährige wurde bereits elfmal wegen verschiedener Delikte vorbestraft - erst vor zwei Wochen wegen eines Drogendelikts. Bei einer Hausdurchsuchung im Zuge dieser Ermittlungen fanden die Beamten unter anderem vier Flaschen Wein mit dem Abdruck eines Hitler-Bildes bzw. der Aufschrift „Ein Volk, ein Reich, ein Führer“ sowie einen rassistischen Jackenaufkleber.

Der 31-Jährige sagte am Dienstag aus, er habe die vier Flaschen Wein vor etwa zehn Jahren in Italien gekauft oder habe sie geschenkt bekommen. Die Flaschen Wein hätte er schon längst vergessen, sie seien in einem dunklen Vorraum auf einem hohen Schrank gestanden. Sein Verteidiger ergänzte: Niemand habe diesen Wein wahrgenommen, und sein Mandant habe damit sicher keine Propaganda betrieben. Die Staatsanwältin wies hingegen darauf hin, dass die vier Flaschen fast altarmäßig um einen Kampfhelm angeordnet und aufgestellt worden seien.

Angeklagter ist vorbestraft

Ähnlich war die Argumentation des Angeklagten zum gefundenen Jackenaufkleber mit der Aufschrift „White Power“ - einem Zeichen, das für die Überlegenheit der weißen Rasse steht. Er habe gar nicht mehr gewusst, dass er das Abzeichen habe, und sei verwundert gewesen, als es die Polizeibeamten in einer Schublade, in der sich alles Mögliche befand, gefunden hätten. Auch habe er sich mittlerweile von der rechten Gesinnung distanziert. Den Aufkleber habe er getragen, als er 13 Jahre alt war. Eine Behauptung, die die vorsitzende Richterin hinterfragte, schließlich ist man mit 13 noch nicht strafmündig.

Der 31-Jährige ist bereits 2012 wegen Wiederbetätigung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, weil er damals eine Hakenkreuz-Tätowierung auf seinem Arm bei zwei Festen zur Schau gestellt hatte. Mittlerweile trägt er diese Tätowierungen nicht mehr. Mit dieser Verurteilung argumentierte dann auch der Verteidiger: Man hätte die aktuellen Vorwürfe bereits damals mitverurteilen können und müssen, da sich die Flaschen Wein und das Abzeichen schon damals in der Wohnung befanden.

In Summe zwei Jahre Haft

Die Geschworenen fällten den Schuldspruch einstimmig. Die Strafe von sechs Monaten kommt zu einer Haftstrafe von Anfang Mai wegen des Drogendelikts hinzu. In Summe muss der Nenzinger zwei Jahre in Haft, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Einen Freispruch gab es hingegen vom Vorwurf, der Angeklagte habe auch einen Nazi-Jackenaufkleber getragen. Mildernd gewertet wurde das Geständnis des Mannes, auch wenn es – so die Richterin – kaum reumütig war. Erschwerend bewertete der Richtersenat zwei einschlägige Vorstrafen - darunter das Urteil aus dem Jahr 2012 wegen Wiederbetätigung.