Terroristische Gruppierung: Ex-Mitglied verurteilt

Am Landesgericht Feldkirch wurde am Freitag ein Asylwerber aus Afghanistan zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er war vor seiner Flucht nach Österreich Mitglied einer Gruppierung, die vom Landesgericht als terroristisch eingestuft wurde.

Der Vater von fünf Kindern, der sich nicht schuldig bekannte, soll laut Anklagebehörde von 2002 bis 2015 Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen sein. In seiner Heimat Afghanistan soll er der Gruppierung HIG, der Hezb-i Islami Gulbuddin, angehört haben. Zunächst als Fußsoldat hatte er später als Kommandant seines Dorfes 50 Männer unter sich, so der Vorwurf. Er habe sich radikalisiert, um seinen Bruder zu rächen, der im Kampf gegen die Taliban umgekommen sei.

Haftstrafe für Asylwerber

Am Landesgericht in Feldkirch wurde ein Asylwerber aus Afghanistan zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte, der 2015 nach Österreich gelangte und einen Asylantrag stellte, versicherte dagegen, er sei nur Mitglied der gleichnamigen politischen Partei gewesen, Terroraktionen habe er keine verübt. Dass er in Kampfhandlungen verwickelt war, gab er zu. Jedoch habe er sich nur verteidigt, so seine Anwältin.

Gutachten von Afghanistan-Experten

Im Prozess wurde am Freitag der deutsche Afghanistan-Experte Thomas Ruttig als Sachverständiger persönlich zu seinem dem Gericht bereits schriftlich vorliegenden Gutachten befragt. Er beantwortete in der Verhandlung Fragen zu der Organisation, der der Mann angehört haben soll. Am Freitag wurde der Experte eingehend zu den Zielen der Gruppierung befragt, sowie ob Anschläge eindeutig zugeordnet werden konnten. Demnach wollte die Gruppierung die Scharia durchsetzen und verübte Sprengstoffattentate.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Schöffensenat kam in der Folge zu dem Urteil, dass es sich bei der HIG eindeutig um eine terroristische Vereinigung handelt und der Angeklagte dies auch wusste. Er wurde zu einer unbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, der Strafrahmen betrug bis zu zehn Jahre.

Mildernd wirkten sich seine Unbescholtenheit und seine Mitwirkung an der Wahrheitsfindung aus, erschwerend der lange Tatzeitraum von 13 Jahren. Der Mann wurde noch aus dem Verhandlungssaal heraus festgenommen und in die Justizanstalt Feldkirch in U-Haft gebracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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