Diskussion um geplante Verdichtungszonen

Die Novelle zum Grundverkehrs- und Raumplanungsgesetz sorgt für Diskussionen. Neben dem Bauzwang für neu gewidmete Baugrundstücke, sind auch Verdichtungszonen geplant. Davon könnten auch langjährig gewidmete Privatgrundstücke betroffen sein.

Bauland darf nicht mehr gehortet werden, das ist das erklärte Ziel der Gesetzesnovelle. Deshalb auch eine Höchstgrenze beim Baugrund-Besitz und die Frist von sieben Jahren, um ein als Bauland gewidmetes Grundstück zu bebauen. Sonst droht eine Rückwidmung oder gar eine Zwangsversteigerung.

Neu sind auch die in der Gesetzesnovelle verankerten Verdichtungszonen. Wird so eine Verdichtungszone, beispielsweise im Zentrum einer Gemeinde festgelegt, können auch langjährig gewidmete Privatgrundstücke betroffen sein, bestätigt Matthias Germann, Leiter der Legistikabteilung des Landes. Diese müssten dann innerhalb von zehn Jahren widmungsgemäß verbaut werden. Ansonsten erhält die Gemeinde ein Vorkaufsrecht und kann mit einer Rückwidmung drohen.

„Besserstellung für Gemeinden“

Gemeindeverbandspräsident Harald Köhlmeier (ÖVP) beurteilt die Gesetzesnovelle äußerst positiv. Sie rücke das öffentliche Interesse wieder in den Vordergrund und führe zu einer aktiven Bodenpolitik in den Gemeinden. Die Gemeinden würden durch die Novellen eine Besserstellung erhalten.

Der Kritik der Eigentümervereinigung, dass durch den Bauzwang Wohnungspreise wohl eher steigen würden, widerspricht Köhlmeier - das müsse die Praxis erst zeigen. Bauinnungsgeschäftsführer Thomas Peter kritisiert indessen, dass ihm der Gesetzesentwurf bis dato nicht vorliege - und das obwohl im Vorfeld Gespräche mit allen Verantwortlichen statt-gefunden hätten.

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