Novelle: Bauzwang innerhalb von 7 Jahren

Durch die Novellierung des Raumplanungsgesetzes soll eine Baulandhortung in Vorarlberg künftig nicht mehr möglich sein. Neu gewidmete Baugrundstücke müssen innerhalb von sieben Jahren bebaut werden. Ausgenommen sind Grundstücke kleiner als 800 Quadratmeter.

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) und Landesrat Johannes Rauch (Grüne) waren sich zu Beginn der Pressekonferenz am Montag einig: diese Novelle sei wohl die wichtigste Gesetzesänderung der laufenden Legislaturperiode. Im Mittelpunkt steht, dass Bauflächen künftig für sieben Jahre befristet gewidmet werden. Außerdem gebe es ein Erklärungsverfahren, sagt Wallner. „Wir wollen wissen, was mit dem Grundstück innerhalb einer Frist auch passiert", das reine Horten von Baugrundstücken soll weniger werden, so Wallner.

Bauzwang innerhalb von sieben Jahren nach Kauf

Beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken soll eine Obergrenze von fünf Hektar eingeführt werden, mit gewissen Ausnahmen für Betriebe, sagt Wallner weiters. Jedes künftig erworbene oder neu gewidmete Grundstück muss innerhalb von sieben Jahren bebaut werden. Wird nicht innerhalb dieser Frist gebaut, drohen dem Grundbesitzer Konsequenzen, erklärt Landesstatthalter Rüdisser. Dann muss der Besitzer entweder das Grundstück der Gemeinde zum Verkauf anbieten oder nimmt - ohne eine Entschädigung dafür zu erhalten - eine Rückwidmung in Kauf, so Rüdisser. Auch eine Zwangsversteigerung ist nicht ausgeschlossen.

Wichtige Grenze bei 800 Quadratmeter

Ausgenommen von diesem „Bauzwang“ sind Grundstücke, die kleiner als 800 Quadratmeter sind, so Rüdisser im Vorarlberg Heute-Interview am Montag. Und: Die neue Regelung gilt nicht für bereits gewidmete Bauflächen.

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Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser zu Gast in Vorarlberg heute erläutert die Novelierung des Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetzes im Detail.

Gemeinden sollen höher bauen dürfen

Neben dieser Befristung spielt im neuen Gesetz auch die Verdichtung eine große Rolle. Künftig soll in den Gemeinden etwa höher und enger gebaut werden dürfen, sagt Landesrat Rauch. Auch die Gemeinden müssen sich verpflichten, innerhalb von drei Jahren ein räumliches Entwicklungskonzept zu erstellen. Darüber hinaus müssen die Kommunen in desemn Konzepten Siedlungsschwerpunkte und Verdichtungszonen ausweisen. Dadurch soll der Preisentwicklung der letzten Jahre entgegen gesteuert werden und ein „ausfransen“ der Siedlungsränder soll es ebenfalls nicht mehr geben.

Auch Einkaufszentren von Novelle betroffen

Weiters wurde festgelegt, dass neue Einkaufszentren mindestens zwei Stockwerke umfassen und der überwiegende Großteil der Parkplätze in Parkgaragen oder auf Gebäuden Platz finden müssen. Für den gemeinnützigen Wohnbau werden Vorbehaltsflächen eingeführt. Die beiden Novellen sollen jetzt in Begutachtung gehen. Eine Beschlussfassung im Landtag wird für den Herbst erwartet.