Ermittlungenen gegen Anwalt eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat das Ermittlungsverfahren gegen den Dornbirner Rechtsanwalt Anton Schäfer eingestellt. Dem Anwalt war Verleumdung zweier Dornbirner Stadtpolizisten vorgeworfen worden.

Der Fall begann bereits im Jahr 2016. Im Zuge der Festnahme einer älteren Frau aus der Volksgruppe der Roma hatte der Dornbirner Rechtsanwalt Anton Schäfer Anzeige gegen zwei Stadtpolizisten wegen Gesundheitsgefährdung und ungerechtfertigter Festnahme erstattet. Daraufhin folgte eine Anzeige gegen Schäfer wegen Verleumdung - mehr dazu in Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Anwalt. Vor kurzem stellte die Staatsanwaltschaft Feldkirch ihre Ermittlungen gegen den Anwalt ein.

Festnahme laut Höchstgericht gesetzeswidrig

Dass die Verhaftung der Frau sowie die Anordnung dazu durch das Bundesasylamt rechtswidrig waren, wurde inzwischen in mehreren Instanzen bestätigt. Sowohl das Verwaltungsgericht Wien als auch das Bundesverwaltungsgericht gaben dem Anwalt Recht, wie aus einer Mitteilung von Anton Schäfer an die Medien hervorgeht.

Der Anwalt hatte die Anzeige gegen ihn als „Retourkutsche“ für seinen Einsatz gegen Bettelverbote eingestuft. Schäfer vertrat nicht nur zahlreiche Mitglieder der Volksgruppe der Roma in Verwaltungsstrafverfahren, sondern hatte auch maßgeblich zur Aufhebung des Bettelverbots in Bludenz beigetragen, das nicht gesetzeskonform war.