Kritik an Baulandhortung von Großindustriellen

In den vergangenen fünf Jahren haben sich in manchen Vorarlberger Regionen die Grundstückspreise verdoppelt. Der Verein „vau | hoch | drei“ führt das auf die Hortung von Grundstücken durch einige Großindustrielle zurück.

Mehr als ein Drittel der bereits gewidmeten Bauflächen in Vorarlberg sind weder bebaut noch auf dem freien Markt verfügbar. Das habe stark steigende Preise zur Folge, erklärt Rainer Siegele, Bürgermeister von Mäder und Vorstandsmitglied von „vau | hoch | drei“. „Bei uns hat zum Beispiel Grund und Boden ab 1.000 Quadratmeter im Jahr 2012 ungefähr 250 Euro pro Quadratmeter gekostet. Heute muss man deutlich über 500 Euro bezahlen - wenn man überhaupt einen bekommt“, sagt Siegele.

Besitzer von Industrieflächen warten ab

Laut Simon Vetter vom Verein Bodenfreiheit trifft das auch auf Industrieflächen zu. „Ich kenne das aus meiner Heimatgemeinde Lustenau: In einem Industriegebiet gibt es große, voll erschlossene, gewidmete Industrieflächen, die dringend benötigt würden. Und die Besitzer dieser Flächen können sich erste Reihe fußfrei anschauen, wie der Preis jährlich steigt“, kritisiert Vetter. Dabei gebe es keinen Druck, dass die Flächen bebaut werden sollten.

Rainer Siegele betont, dass es beim Horten nicht um Familien mit Baugründen für die Kinder oder Enkel gehe, sondern um einige Großindustrielle und Superreiche, die mittlerweile Quadratmeter im sechsstelligen Bereich gehortet hätten. Er nennt dabei Namen wie Meusburger, Rauch oder Lehner.

Erklärungspflicht gefordert

Konkrete Forderungen beider Initiativen fasst Josef Mathis von „vau | hoch | drei“ zusammen: „Zum einen denken wir, dass eine Erklärungspflicht kommen muss. Man muss also erklären, wofür man Grundstücke verwendet. Bauland sollte auch mit einem Ablaufdatum versehen werden. Es sollten Rückwidmungen in speziellen Fällen möglich sein. Und die Gemeinden müssen aktiv in die Grundstücksgeschäfte eingreifen können - auch zu ihrem eigenen Nutzen und zur Wohnraumbeschaffung für junge Leute.“

Die von der Landesregierung geplante Novelle zum Grundverkehrs- und Raumplanungsgesetz soll noch vor dem Sommer in Begutachtung gehen.

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