NEOS nimmt Kriegsopferabgabe ins Visier
Generell geht es in Loackers Anfrage an Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) um die Unterschiede bei der Besteuerung verschiedener Glücksspielangebote. Diese Regelungen gehörten zu den „komplexesten Konsumsteuern“: So würden die Casinos Austria generell 16 Prozent Abgaben auf Ausspielungen bezahlen, bei elektronischen Lotterien würden hingegen 40 Prozent der Jahresbruttoeinnahmen eingehoben.
NEOS
Einen Ausnahmefall stellt die Vorarlberger Kriegsopferabgabe dar. Sie muss von Betreibern von Wettterminals bezahlt werden und macht 700 Euro pro Terminal aus - nicht aber in den Spielstätten der Casinos Austria. Daneben muss die Kriegsopferabgabe auch auf „gesellschaftliche Veranstaltungen“ eingehoben werden. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen. Loacker will jetzt wissen, mit welcher Begründung die Abgabe auf Glücksspiel angewendet werden darf.
„Pokerkönig“ kämpft weiter
In die Schlagzeilen geschafft hat es die Kriegsopferabgabe zuletzt durch die Anfechtung von „Pokerkönig“ Peter Zanoni, Betreiber der CCC-Spielstätten. Er war gegen die Abgabe vor Gericht gezogen, erlitt Ende 2017 aber eine Schlappe vor dem Verwaltungsgerichtshof. Vor dem Verfassungsgerichtshof und auf EU-Ebene sind aber noch Verfahren anhängig.