E-Medikation ab Februar verpflichtend

Vorarlberg ist das erste Bundesland, das die E-Medikation flächendeckend einführt. Ab 1. Februar müssen alle Medikamente, die ein Patient erhält, in einem für Ärzte und Apotheken zugänglichen Informationssystem gespeichert werden.

Mit der E-Medikation werden in der E-Medikationsliste alle von den Ärzten verordneten und in den Apotheken abgegebenen Medikamente gespeichert. Das betrifft nicht nur rezeptpflichtige Arzneimittel, sondern auch rezeptfreie Medikamente, die Wechselwirkungen auslösen können.

Ärzte können auf die E-Medikationsliste ihrer Patienten zugreifen und sehen, was andere Ärzte verordnet haben und welche Medikamente in der Apotheke abgeholt worden sind. Das sei ein Vorteil für Ärzte und Patienten, so Vorarlbergs Ärztekammer-Präsident Michael Jonas - mehr dazu in Vorarlberg führt E-Medikation ein (vorarlberg.ORF.at; 30.11.2017).

Ab- und Anmeldung möglich

Patienten können sich jederzeit ab- und wieder anmelden. Man kann vom Arzt auch jederzeit verlangen, bestimmte Medikamente nicht in die Liste mit aufzunehmen. Jeder Zugriff auf die Daten wird protokolliert und ist im ELGA-Portal einzusehen. Vorarlberg ist das erste Bundesland, in dem die E-Medikation flächendeckend eingeführt wird.

Teil der elektronischen Gesundheitskarte

Die E-Medikation ist ein Informationssystem über verordnete und abgegebene Arzneimittel eines Patienten. Die E-Medikation ist Teil der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich. Mit E-Medikation erhalten Ärzte, Apotheker und Krankenanstalten einen Überblick über verordnete sowie in Apotheken abgegebene Arzneimittel eines Patienten.