Salzmann-Hafen: Entscheidungsfrist läuft ab

Der geplante Ausbau des Salzmann-Hafens in Fußach ist weiterhin in der Schwebe. Das Landesverwaltungsgericht wird die Entscheidungsfrist nicht einhalten können. Der Betreiber will am Rohrspitz ein neues Gebäude mit Restaurant, Wohnungen und einer Tiefgarage errichten lassen.

Seit Jahren wird in Fußach über den Ausbau des Salzmann-Hafens gestritten. Eine Bürgerinitiative und Naturschutz-Organisationen wehren sich vehement gegen das Projekt, denn der Salzmann-Hafen liegt mitten im Schutzgebiet „Natura 2000“. Derzeit beschäftigt sich das Landesverwaltungsgericht mit dem Fall. Die Entscheidung lässt jedoch noch auf sich warten.

Vorgegebener Zeitrahmen nicht einhaltbar

Laut Gerichtspräsident Nikolaus Brandtner wird derzeit ein schalltechnisches Gutachten geprüft, welches eventuell ein Folgegutachten notwendig mache. In den kommenden Tagen läuft die sechsmonatige Frist aus, innerhalb der laut Gesetz eigentlich ein Urteil zu erfolgen hätte. Brandtner zufolge ist damit in nächster Zeit aber nicht zu rechnen. Es handle sich beim Salzmann-Hafen um ein größeres Verfahren, bei dem der vorgegebene Zeitrahmen von einem halben Jahr schlicht und einfach nicht einhaltbar sei.

Betreiber plant Umbau seit 13 Jahren

Für Projekt-Betreiber Günther Salzmann, Eigentümer des Yachthafens und Campingplatzes am Rohrspitz, ist es unverständlich, dass noch immer keine endgültige Entscheidung über den geplanten Bau der Freizeitanlage vorliegt. Vor 13 Jahren habe er mit den Planungen begonnen, seitdem hätten jedoch die Gegner das Projekt ständig blockiert.

Landesvolksanwalt prüft ebenfalls

Das Warten auf eine Entscheidung geht für Salzmann also weiter, genau wie auch für die Gegenseite, der unter anderem die Initiative „Unser Rohrspitz“ angehört. Deren Sprecherin, Elke Wörndle, darf sich seit kurzem über prominente Unterstützung freuen. Landesvolksanwalt Florian-Bachmayr-Heyda wird sich nämlich anschauen, wie das Landesverwaltungsgericht die naturschutzrechtlichen Fragen in dieser Sache beurteilt.

Dabei geht es um die Frage, ob den Projekt-Gegnern im Verfahren eine Parteistellung zukommt oder nicht. Wenn ja, dann können sie gegen das letztendliche Urteil berufen, wenn nicht, dann hätten die Projekt-Gegner keine Möglichkeiten mehr, etwas gegen den Ausbau zu unternehmen.

Bachmayr-Heyda fordert Gesetzesänderung

Sollte die Parteistellung zurückgewiesen werden, dann wird laut Landesvolksanwalt ein bereits eingeleitetes Prüfungsverfahren in Sachen Naturschutz fortgesetzt. Bachmayr-Heyda kritisiert in diesem Zusammenhang, dass in Vorarlberg weder Naturschutzorganisationen noch die Naturschutzanwaltschaft automatisch Parteistellung haben. In anderen Bundesländern sei das per Gesetz bereits festgeschrieben. Der Landesvolksanwalt wünscht sich daher auch eine Änderung in Vorarlberg und hat dies schon beim Land deponiert.