Grundstücksdeal sorgt für politische Diskussion

In der Harder Grundstücksaffäre erntet die öffentliche Rechtfertigung des Käufers, seines Anwalts Kucera sowie die Unterstützung durch Landeshauptmann Wallner (ÖVP) heftige Kritik. FPÖ, Grüne und NEOS bestehen auf Rücktritte der beiden involvierten ÖVP-Funktionäre.

Zu Wochenbeginn ließen sich die beiden ÖVP-Politiker Matthias Kucera und Albert Büchele auf offener Bühne verteidigen. Der eine ist ÖVP-Sozialsprecher im Vorarlberger Landtag, der andere ÖVP-Gemeindemandatar in Hard. Zusammen wickelten sie ein umstrittenes Grundstücksgeschäft mit einem hochbetagten Verkäufer ab. ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück sprang in einer Pressekonferenz mit dubiosen Andeutungen über Dorfgerüchte seinen Parteikollegen zur Seite. Landeshauptmann Wallner stellte dem ÖVP-Sozialsprecher nach Meinung der FPÖ einen „Persilschein“ aus.

FPÖ wirft Kucera widersprüchliche Angaben vor

In einer Pressemitteilung am Mittwoch schrieb FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer, die ÖVP-Verteidigungsargumente brächen nun in sich zusammen. Nach jüngsten Zeitungsberichten habe Matthias Kucera entgegen seinen Beteuerungen sehr wohl die grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages in die Wege geleitet und sogar vom Verkäufer die Immobiliensteuer eingefordert, so Allgäuer. Die Forderung nach einem Rücktritt der beteiligten ÖVP-Funkionäre sei aufgrund der jüngsten Erkenntnisse aktueller denn je und die Rolle des Landeshauptmanns äußerst fragwürdig.

Kucera bestreitet Vorwürfe als haltlos

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Anwalt Kucerca spricht von haltlosen Vorwürfen. Er habe nichts unternommen, den Vertrag ins Grundbuch zu bringen. Er sei gesetzlich verpflichtet, die Steuern abzuführen, so Kucera gegenüber Radio Vorarlberg am Mittwoch. In einer email vom 29.6.2015 schrieb Kucera noch an Verkäufer-Anwalt Karl Schelling: „Als Vertragsverfasser habe ich den Auftrag, den Kaufvertrag vom 22.6.2015 grundbücherlich durchzuführen.“

Dem ORF liegt ein email-Verkehr zwischen Käufer-Anwalt Kucera und Verkäufer-Anwalt Schelling von 2015 vor, nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet worden war. Der damals 96-jährige Verkäufer hatte einen 1/6 Anteil an einem Grundstück und Wohnhaus in Hard zum Schnäppchenpreis von 50.000 Euro an seinen Nachbarn abgetreten.

Der Vertrag wurde am 2.Oktober 2017 gerichtlich aufgehoben. Laut Gericht war der betagte Verkäufer nicht geschäftsfähig, bedingt durch eine Demenzerkrankung. Seinen Sohn, der Anwalt ist, habe der Verkäufer nicht informiert. Dieser erfuhr nach dem Notariatsakt vom Verkauf und setzte umgehend alle Hebel in Bewegung, den Vertrag zu lösen.

Hinweis auf Geschäftsunfähigkeit

Anwalt Kucera soll bereits einen Tag nach Vertragsunterzeichnung von Schelling den Hinweis bekommen haben, dass der Verkäufer „nicht mehr in der Lage ist, diese(s) Angelegenheit von ihrer Tragweite her zu beurteilen“. Das Schreiben wurde am 23.6.2015 an Kucera verfasst. Kucera versicherte zuletzt, den Kauf umgehend gestoppt zu haben.

Mailverkehr nach Vertragsunterschrift

In drei Schreiben (29.6./1.7./21.9.2015) werde zum einen deutlich, dass Kucera nach der Unterzeichnung die Rollen wechselte, so Schelling. Er sei damals vom Vertragserrichter zum Anwalt des Käufers Albert Büchele geworden. Kucera teilte nach Vertragsabschluss per email mit, dass der Kaufvertrag von der Grundverkehrskommission genehmigt worden sei und vom Verkäufer die Immobilienertragssteuer zu überweisen sei. Schelling sagt, er habe die Eile nicht verstanden, für den Eintrag ins Grundbuch wäre drei Jahre Zeit gewesen.

Kucera: „Ich war nur Vertragserrichter“

In den letzten Tagen hatte Kucera selbst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er als Vertragserrichter für beide Seiten tätig gewesen sei. Dazu erläuterte Kucera im ORF-Interview am Freitag, er habe den Verkäufer, einen damals 96-jährigen Mann, „ganz normal aufgeklärt“. Drei Tage später, in der Pressekonferenz des ÖVP-Klubs am Montag, sagte Kucera, er habe den Mann nie persönlich getroffen.

Auch die Richtigkeit des Kaufpreises habe er nicht zu prüfen gehabt, so Kucera in den vergangenen Tagen. In einem Schreiben vom 1.7.2015 bezeichnet Kucera den Kaufpreis gegenüber Schelling wörtlich als „angemessen“, weil es sich um überwiegend landwirtschaftlich gewidmete Fläche handle. Schelling widerspricht. Es sei alles Bauerwartungs- und Baumischgebiet.

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Immer mehr Notare und Anwälte schalten psychiatrische Fachärzte ein, um die Geschäftsfähigkeit alter Menschen abzusichern, sagt Primar Reinhard Bacher. „Es soll den alten Menschen ja kein Schaden enstehen“.

Verkäufer verfasste Brief kurz vor Vertrag

Zur Darstellung von Albert Büchele und seinem Anwalt Nicolas Stieger am Dienstag gegenüber dem ORF, wo aus einem Schreiben des betagten Verkäufers an die Marktgemeinde Hard - angeblich aus den Jahren zuvor - zitiert wird, um die Geschäftsfähigkeit des Verkäufers zu untermauern, stellt Schelling klar: Das Schreiben stamme vom 24.04.2015, also zwei Monate vor dem Kaufabschluss am 22.06.2015 und damit nicht aus den Jahren zuvor.

Käufer sah keinen Anlaß für Auflösung

Der Landwirt und Käufer Albert Büchele wiederholte am Mittwoch gegenüber dem ORF, er habe keine Veranlassung gesehen vom Kaufvertrag zurückzutreten, denn er habe auch nichts verbrochen.

Politische Reaktionen am Mittwoch

Für NEOS-Nationalrat Gerald Loacker steht fest, dass Wallner die ÖVP nicht im Griff hat, wenn er Kucera nicht zum Rücktritt bewegen kann. Und ÖGB-Landesobmann Norbert Loacker spricht Wallner und der ÖVP den Begriff „sozial“ ab.