Grundstücksgeschäft schlägt weiter Wellen

Rund um das Grundstücksgeschäft eines ÖVP-Politikers mit einem 96-Jährigen haben am Montag erneut die Landtagsparteien reagiert. Jener Rechtsanwalt, der als Vertragserrichter das Geschäft abwickelte, hatte sich am Montag in einer Pressekonferenz verteidigt.

Das Grundstücksgeschäft aus dem Jahr 2015 war vom Landesgericht Feldkirch für unwirksam erklärt worden. Das Urteil wurde am 2.Oktober 2017 zugestellt. Der Verkäufer sei geschäftsunfähig gewesen, lautete die Begründung. Die Geschäftsuntüchtigkeit wurde mit vier Gutachten belegt. Das Urteil liegt dem ORF vor. Mittlerweile steht der heute 98-jährige Verkäufer unter Sachwalterschaft. Er wird von seinem Sohn, einem Rechtsanwalt, vertreten. Im Jahr 2015 war der alte Mann weder besachwaltet noch anwaltschaftlich beraten.

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Umstrittener Grundstücks-Deal

Bericht von Bruno Schratzer. Im umstrittenen Grundstücks-Deal von Hard holt der Vorarlberger ÖVP-Klub zum Gegenschlag gegen die Opposition aus. In Interviews: Matthias Kucera, Karl Schelling.

Käufer will Urteil bekämpfen

Der betagte Mann soll den Verkauf seines Sechstelanteils an den rund 9.000 Quadratmetern selbst vorangetrieben haben. Es wurde ein Kaufpreis von 50.000 Euro vereinbart. Das wären rund 30 Euro/Quadratmeter in bester Lage gewesen für eine Fläche von rund 1.600 Quadratmetern. Hierbei handelt es sich nicht um landwirtschaftliche Fläche, sondern um Baumischgebiet und Bauerwartungsland. Der Käufer Albert Büchele, Nachbar des Verkäufers, Landwirt und ÖVP-Funktionär, sagte am Freitag, das Grundstück sei ihm regelrecht aufgedrängt worden. Büchele kündigte an gegen das Urteil zu berufen.

Vertragserrichter weist Vorwürfe zurück

Auch Anwalt Matthias Kucera, der als Vertragserrichter beteiligt war, will die Vorwürfe, man habe einen betagten Mann über den Tisch gezogen, nicht auf sich sitzen lassen. Die Angelegenheit birgt politische Brisanz. Kucera ist ÖVP-Sozialsprecher im Vorarlberger Landtag. NEOS, Grüne, SPÖ und Freiheitliche forderten Kucera schon am Freitag zu Konsequenzen auf und verlangten seinen Rücktritt.

Kucera wies am Montag alle Anschuldigungen im Rahmen einer Pressekonferenz zurück. Der Anwalt betonte, die Geschäftsunfähigkeit des Verkäufers nicht bemerkt zu haben und rechtlich korrekt gehandelt zu haben. Kucera stellte klar, dass er, als er von der Geschäftsunfähigkeit des Grundstückeigentümers erfuhr, die Vertragsabwicklung sofort gestoppt habe.

Verkäufer wollte 2015 vom Vertrag zurücktreten

Der Rechtsvertreter des heute 98-jährigen Verkäufers führte gegenüber dem ORF aus, sein Vater habe damals, zwei Tage nach der Unterschrift, das Geschäft rückgängig machen wollen. Dies habe man dem alten Mann abgeschlagen. Der Vertrag sei dem Verkäufer ohne weitere Erklärung in den Briefkasten geworfen worden.

Zum Vorwurf von Kucera, der Betagte habe einige Wochen zuvor ein Grundstücksgeschäft abgewickelt, wobei niemand seine Geschäftsfähigkeit angezweifelt habe, meinte Schelling. Dabei sei es sei um rund 40 Quadratmeter gegangen. Dem Verkauf hätten alle fünf Miteigentümer zugestimmt. Der Verkauf wurde um 780 Euro/Quadratmeter getätigt, „da brauche es wohl keinen Sachwalter“. Das Pflegschaftsgericht habe den Verkauf auch später genehmigt.

Vertrag nicht vollzogen

Das Geschäft mit Büchele wurde nach Angaben von Kucera bis zum heutigen Tag nicht vollzogen. Am Tag nach der Vertragsbeglaubigung beim Notar habe der Sohn des Verkäufers Zweifel an der Geschäftsfähigkeit seines 96-jährigen Vaters geäußert, so Kucera. Daraufhin sei von Kucera die Eintragung ins Grundbuch gestoppt worden. Das Geld liege seitdem bei ihm auf einem Treuhandkonto.

Kucera sagt, er habe den 96-Jährigen nie persönlich kennengelernt, sondern habe lediglich den Vertrag im Auftrag des Käufers aufgesetzt. Auch er sei vom niedrigen Kaufpreis überrascht gewesen und habe nachgefragt. Es habe sich herausgestellt, dass die Familie des Landwirts das Grundstück schon seit 170 Jahren bewirtschafte. Der Grundstücksverkäufer habe gewollt, dass das so bleibe.

Auch dessen Sohn habe in einem E-Mail an Kucera festgestellt, dass „mein Vater darauf fixiert ist, dass für die Landwirte etwas getan werden muss“. Damit sei der Kaufpreis für ihn erklärbar gewesen, stellte Kucera fest.

Hinweis auf Anwaltspflichten

Der Anwalt des betagten Verkäufers widerspricht der Darstellung Kuceras und wirft ihm erneut Versäumnisse vor. Ein Rechtsanwalt sei verpflichtet beide Vertragspartner aufzuklären, auch wenn er nur von einer Seite bestellt worden sei. Wenn Kucera damals Bedenken gekommen seien, wäre er umso mehr gesetzlich verpflichtet gewesen, mit dem Verkäufer zu sprechen. Das hätte er persönlich wahrnehmen müssen und nicht warten, bis es andere tun, so Anwalt Karl Schelling.

ÖVP-Klub verteidigt Kucera

ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück sprang seinem Klubkollegen Kucera zur Seite. Dieser habe redlich gehandelt. Die Causa werde von der Opposition nur aufgebauscht, weil es um einen ÖVP-Funktionär gehe.

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Klubobmann Frühstück sagte nach der Pressekonferenz im ORF-Interview, hier werde etwas auf dem Rücken eines großartigen Abgeordneten ausgetragen. Den Vertrag würde Kucera eventuell heute nicht mehr verfassen.

Frühstück wörtlich: „Ich glaube, im Nachhinein betrachtet, würde Matthias Kucera als Rechtsanwalt und Abgeordneter diesen Vertrag vielleicht nicht mehr verfassen. Aber ihm deswegen, politisch zu sagen, er muss zurücktreten, das finde ich weit überzogen, zumal ja der Vertrag, und das finde ich richtig und gut so, im Moment ja nicht zustande gekommen ist.“

Pressekonferenz löst große Empörung aus

Als arrogantes, überhebliches Ablenkungsmanöver bezeichnete FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer die Pressekonferenz der ÖVP am Montag. „Wenn man mit einer solchen Arroganz - wie Klubobmann Frühstück - nicht einmal ansatzweise ein Unrechtsbewusstsein an den Tag legt, Vorwürfe an die Medien richtet oder sogar medizinische Gutachten infrage stellt, dann zeigt das, wie abgehoben die Landes-ÖVP in dieser Causa agiert.

Nachdem mit Landwirtschaftskammerpräsident Moosbrugger, Sozialsprecher Kucera und Gemeindepolitiker Büchele gleich drei ÖVP-Funktionäre in diesen Fall verwickelt sind, wird es höchste Zeit, dass ÖVP-Landespartei-Obmann Wallner endlich Stellung bezieht“, so Allgäuer.

„ Auf dem Rücken eines dementen alten Mannes hat sich der ÖVP-Landtagsabgeordnete nur auf die Durchsetzung der Interessen seines ÖVP-Parteifreundes Büchele konzentriert. Daran können auch die heute im Rahmen einer Pressekonferenz unternommenen Beschwichtigungsversuche nichts ändern. Sowohl Kucera als auch Büchele sind weiterhin rücktrittsreif“, schließt Allgäuer.

Grüne verlangen Abberufung von Landwirt Büchele

Nach dem Bekanntwerden des Verkaufs eines Grundstücks in Harder Bestlage zum Dumpingpreis sind nun Staatsanwaltschaft und Gerichte am Zug, so der Grüne Klubobmann Adi Groß in einer Presseaussendung.

„Wir Grüne bleiben dabei: Wir erwarten uns, dass die Rolle von ÖVP-Gemeindepolitiker und Hypo Vorarlberg Aufsichtsrat Albert Büchele dahingehend geprüft wird, ob Täuschungshandlungen zum Nachteil der Verkäuferseite erfolgten. Es muss außerdem geprüft werden, ob ÖVP-Landtagsabgeordneter Matthias Kucera gegen die Standesregeln der Rechtsanwaltskammer verstoßen hat.

„Wir erwarten uns von Albert Büchele als mutmaßlichen Hauptverantwortlichen und Hauptprofiteur von dem Deal, dass er seine Verantwortung ernst nimmt und seine Funktion als Hypo-Aufsichtsrat unverzüglich räumt. Ansonsten muss er als Aufsichtsrat abberufen werden. Die Hypobank ist mehrheitlich im Eigentum des Landes, seinen Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten kommt daher eine besondere Verantwortung zu“, so Gross.

SPÖ erinnert ÖVP an Werte

Bundesweit plakatiere die ÖVP den Slogan „Wieder auf unsere Werte schauen“. Dazu gehöre es auch, Verantwortung zu übernehmen, so SPÖ-Landesvorsitzende Gabi Sprickler-Falschlunger. Sie werfe ÖVP-Landesparteiobmann Markus Wallner vor, dass er sich der Verantwortung entziehe und erwarte von ihm eine Äußerung zum möglichen Skandal mit ÖVP-Funktionärsbeteiligung. Die Pressekonferenz habe dazu gedient, die Geschehnisse zu rechtfertigen. Aus politischer Sicht sei noch nichts geklärt. Abseits des Rechts gebe es auch noch Moral und Anstand. Derzeit sehe es danach aus, als hätten die involvierten ÖVP-Politiker hier grobe Fehltritte begangen, so Flaschlunger.

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