Kanisfluh bei Unternehmen heiß begehrt

Der Bergstock der Kanisfluh im Bregenzerwald scheint bei Kiesabbau- und Bergbau-Unternehmen heiß begehrt zu sein. Denn das Bau- und Transportunternehmen Rüf aus Au ist nicht die einzige Firma, die sich für die Gesteins-Rohstoffvorkommen der Kanisfluh interessiert.

Im Sommer 2017 hat laut Wirtschaftspresseagentur die Kanis GmbH aus Wolfurt in aller Stille und abseits des öffentlichen Gezeters in mehreren Bereichen des Bergstockes sogenannte Schurfrechte gemäß Mineralrohstoffgesetz bei der beim Wirtschaftsministerium in Wien angesiedelten Montanbehörde beantragt.

In weiterer Folge wurden insgesamt zehn dieser Schurfrechte auf kreisrunde Flächen mit einem Durchmesser von jeweils 850 Meter am gesamten Bergstock von der Montanbehörde verliehen. Diesbezügliche Informationen der Wirtschaftspresseagentur.com wurden von der Montanbehörde auf Anfrage bestätigt. Ein mitgelieferter Kartenausschnitt zeigt, dass der Bergstock der Kanisfluh mit diesen kreisrunden Schurfrechten der Kanis GmbH regelrecht zugepflastert ist. Zudem befinden sich einzelne dieser Schurfrechte ausgerechnet in jenen Bereichen der Kanisfluh am nördlichen Wandfuß, wo Rüf seinen Kiesabbau durchführen möchte.

Grafik Schurfrechte

Montanbehörde

Die Kanisfluh ist mit Schurfrechten regelrecht zugepflastert. Das bedeutet allerdings noch keine Erlaubnis zum Abbau.

Schurfrecht ist nicht gleich Gewinnungsrecht

Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass Schurfrechte nicht mit Abbau- beziehungsweise Gewinnungsrechten in einen Topf geworfen werden dürfen. Denn Schurfberechtigungen stellen sogenannte Aufsuchungsberechtigungen zum Erschließen und Untersuchen natürlicher Vorkommen bergfreier mineralischer Rohstoffe zum Feststellen der Abbauwürdigkeit dar. Solche Schurfberechtigungen bedeuten also nicht, dass hier gleich Bergbau betrieben werden darf. Das muss in gesonderten Verfahren bewilligt werden. Dazu kommt, dass das Ausüben dieser Schurfrechte vor Ort immer auch der Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer bedarf. Im Mineralrohstoffgesetz heißt es dazu in Paragraph 147: „Vor Benützung der Oberfläche und des oberflächennahen Bereiches von fremden Grundstücken oder Teilen von solchen zur Ausübung der /... / angeführten Tätigkeiten hat der Bergbauberechtigte die Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen.“ Die Beantragung und Verleihung von Schurfrechten durch die Montanbehörde bedarf unterdessen nicht der Zustimmung des Grundeigentümers.

Inhaber der Schurfrechte nennt keine Beweggründe

Die Kanis GmbH in Wolfurt wurde 2013 gegründet und gehört gemäß Firmenbuch zu 100 Prozent Carla Gorga. Als Geschäftsführer ist der Bergbauunternehmer Hermann Albrecht aus dem Bregenzerwald eingetragen. Der Lebensgefährte von Carla Gorga bestätigte auf wpa-Anfrage, dass die Kanis GmbH diese Schurfrechte beantragt und verliehen bekommen habe. „Weitere Detailinformationen möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt geben.“ Damit bleibt offen, welche Motive hinter dem Beantragen dieser zehn Schurfrechte stehen, die ab Verleihung fünf Jahre gelten und im Bedarfsfall möglicherweise um fünf Jahre verlängert werden können. Hermann Albrecht ist auch Geschäftsführer der „BILD-STEIN“ Sand-Stein-Bruch GmbH ebenfalls in Wolfurt, die im Schwarzachtobel wie berichtet einen Steinbruch betreibt. Dieses Unternehmen gehört fast zur Gänze Carla Gorga.

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