Bettelverbot in Bludenz aufgehoben

Laut Verfassungsgericht verstößt Bludenz mit seinem Bettelverbot gegen das Landessicherheitsgesetz. Stilles Betteln sei erlaubt. Die Stadt habe nicht nachgewiesen, dass durch stilles Betteln ein durchgängiger Missstand entstanden sei.

Der Verfassungsgerichtshof hat das Bettelverbot in Bludenz als gesetzeswidrig aufgehoben. Es darf nicht mehr angewendet werden. Bludenz hatte im November 2015 ein Bettelverbot für die gesamte Innenstadt erlassen. In der Folge verlangte das Landesverwaltungsgericht eine Überprüfung durch das Höchstgericht. Das Landesverwaltungsgericht hatte Bedenken wegen Verfassungswidrigkeit der Verordnung. 16 Verwaltungsstrafverfahren waren anhängig.

Einstellung der Verfahren zu erwarten

Der Dornbirner Anwalt Anton Schäfer hatte im Auftrag von betroffenen Bettlern gegen die Strafbescheide Rechtsmittel ergriffen. Die anhängigen Verfahren werden wohl eingestellt werden müssen, so Schäfer. Für rechtskräftige Strafbescheide der Vergangenheit ist die Aufhebung bedeutungslos.

Der Verfassungsgerichtshof argumentiert, Bludenz verstoße mit seinem Bettelverbot gegen das Landessichterheitsgesetz, das stilles Betteln erlaube. Die Stadt habe nicht nachgewiesen, dass durch Betteln ein durchgängiger Missstand bestanden habe.

Bettelverbot in Bludenz aufgehoben

Laut Verfassungsgericht verstößt Bludenz mit seinem Bettelverbot gegen das Landessicherheitsgesetz. Die Stadt habe nicht nachgewiesen, dass durch stilles Betteln ein durchgängiger Missstand entstanden sei.

Bludenz will neues Bettelverbot

„Wir werden das Schreiben des Verfassungsgerichtshofes genau studieren und dann eine neue Verordnung zum Bettelverbot ausarbeiten“, kündigt der Bludenzer Bürgermeister Mandi Katzenmayer (ÖVP) an.

Das von der Stadtvertretung im November 2015 beschlossene Bettelverbot für Bereiche des Stadtgebietes habe einen guten Dienst getan. Das aggressive und teilweise äußerst intensive Betteln habe damit aufgehört. „Die Bludenzer Bevölkerung, Besucher der Stadt und natürlich auch unsere Kaufleute waren mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Bettler waren in der Innenstadt kaum noch anzutreffen. Jetzt heißt es zurück an den Start.“

Katzenmayer versteht Kritik nicht

In der noch zu erarbeitenden neuen „Bettelverordnung“ werde man nun die Hauptkritikpunkte des Verfassungsgerichtshofs (24 Stunden und 365 Tage bzw die räumliche Ausdehnung des Verbots) natürlich berücksichtigen. Er verstehe in diesem Zusammenhang den Verfassungsgerichtshof nicht wirklich, denn bis zu zwölf bettelnde Personen innerhalb von rund 300 Metern seien in einer Kleinstadt wie Bludenz einfach zu viel. „Wir waren damit konfrontiert, dass viele einen Bogen um die Innenstadt aufgrund der Belästigungen der Bettler gemacht haben. Ich bekenne mich zur Hilfe für notleidende Menschen. Das ist aber der falsche Weg,“ ist Katzenmayer überzeugt.

Landeshauptmann verteidigt Bludenzer Bettelregel

Rechtliche Unterstützung sichert umgehend Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) dem Bludenzer Bürgermeister zu. Wallner kritisiert in seiner Aussendung an die Medien die Entscheidung des Verfassungsgerichthofes und verteidigt damit indirekt die verfassungswidrige Verordnung der Stadt Bludenz. Wallner schreibt, es gebe hierzulande klare Spielregeln, die für alle gelten würden. Wörtlich stellt Wallner fest: „Wir werden das Bettelverbot neu formulieren und den betroffenen Gemeinden und Städten weiterhin aktiv zu Seite stehen“.

Landesvolksanwalt pocht auf Einhaltung von Verfassungsregeln

Für Landesvolksanwalt Florian Bachmayer-Heyda kam die Aufhebung der Bludenzer Bettelverordnung wenig überraschend. Er habe nichts anderes erwartet, „da der VfGH in inzwischen ständiger Rechtsprechung bereits mehrfach ausgesprochen hat, dass räumlich weitreichende und zeitlich unbeschränkte Bettelverbote gegen geltendes Verfassungsrecht verstoßen“, so Bachmayer-Heyda wörtlich.

Auch Gemeinden müssten verfassungskonforme Regeln erlassen. „Dies ist vor dem Hintergrund, dass immer damit argumentiert wird, dass sich auch bettelnde Menschen an unsere Gesetze halten müssen, besonders wichtig.“ Er hoffe, dass beim nächsten Mal die Verfassungsmäßigkeit eingehalten werde.

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