Geldstrafe für Gnadenhof Bozenau-Betreiber

Der Betreiber des selbsternannten Gnadenhofs Bozenau in Doren ist am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Demnach hat er einen Misthaufen trotz behördlicher Aufforderung nicht entfernt.

Bereits seit Jahren hat der illegale Misthaufen in Doren für Aufregung gesorgt. Etwa 600 Kubikmeter Mist sondern schon jahrelang Jauche in den Boden und die Bregenzerach ab. Die Bezirkshauptmannschaft und die Gemeinde haben den Verein mehrfach aufgefordert, den Misthaufen zu beseitigen - mehr dazu in: Illegaler Misthaufen muss weg.

Teilbedingte Geldstrafe

Am Montag wurde der Betreiber des Gnadenhofs Bozenau nun am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt. Die Hälfte davon, 400 Euro, muss er unbedingt bezahlen. Laut Gericht hat er es trotz behördlicher Aufforderung unterlassen, einen Misthaufen zu entfernen. Dadurch sei verbotenerweise Gülle in den Boden und die Bregenzerach gelangt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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