Messerstiche: Prozess wegen Mordversuchs

Ein 31-jähriger Kosovare muss sich seit Dienstag wegen versuchten Mordes vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Ihm wird vorgeworfen, einen 47-jährigen Türsteher einer Diskothek in Lustenau mit einem Messer attackiert und schwer verletzt zu haben.

Fest steht, dass der 47-Jährige im März 2016 von mehreren Männern brutal angegriffen wurde. Ihm wurden unter anderem mehrere Gesichtsknochen gebrochen. Deswegen standen in der vergangenen Woche fünf Mitglieder der Rockergruppe Hells Angels wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung vor Gericht - und wurden im Zweifel nicht rechtskräftig freigesprochen, weil die Richter nicht feststellen konnten, wer das Opfer geschlagen und getreten hatte.

Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Angeklagte - ebenfalls ein Hells Angel - dem Türsteher mit einem Klappmesser mit acht Zentimeter langer Klinge vier wuchtige Stiche in den Oberkörper versetzt haben. Obwohl einer der Stiche zehn Zentimeter tief ging, wurden keine Organe verletzt. Für den Mann bestand keine Lebensgefahr.

„Größter Fehler meines Lebens“

Seinen eigenen Angaben zufolge will der Angeklagte damit nichts zu tun haben. Er habe an dem Abend in dem Lokal einen erfolgreichen Geschäftsabschluss feiern wollen, dort sei er zufällig auf ehemalige Schulkollegen gestoßen – so bezeichnet er die vergangene Woche freigesprochenen Männer. Als es in dem Lokal aus ihm unerfindlichem Grund turbulent geworden ist, habe er zunächst intervenieren wollen, dann habe er freiwillig das Lokal verlassen – er sei nicht hinausgeworfen worden, betonte der Angeklagte.

Er sei in das Lokal zurückgekehrt, als er gemerkt habe, dass es neuerlich einen Tumult gebe. Er sei zu dem Tumult hinzugekommen und und habe einen Mann blutend am Boden liegen gesehen. Dann habe er Kollegen rufen gehört: „Lass uns abhauen.“ Zeitgleich habe er auch das Messer auf dem Boden liegen gesehen, es in der Panik aufgenommen und später weggeworfen – nur deswegen seien seine Fingerabdrücke auf der Waffe. Im selben Moment habe er noch gedacht: „Jetzt machst du den größten Fehler deines Lebens“, aber da sei es schon zu spät gewesen.

Opfer mit Erinnerungslücken

Das Opfer selbst sagte am späten Dienstagvormittag aus. Der 48-Jährige, der mittlerweile nicht mehr als Türsteher arbeitet, sagte, er wisse nicht, ob ein Messer neben ihm gelegen sei - er habe keines auf dem Boden gesehen. Der Zeuge zeigte viel mehr eindrucksvoll, wie er an dem Abend am Rücken liegend versucht hat, sich mit den Füßen gegen Messerstiche zu wehren.

Auf drei Tage anberaumt

In ihrem Eingangsplädoyer verwies Staatsanwältin Karin Dragosits darauf, dass „etliche Zeugen den Angeklagten als ‚Mann mit dem Messer‘ wiedererkannt haben, einer sogar, wie er zugestochen hat“. Einige Zeugen hätten wahrgenommen, wie der Angeklagte gezielt nach dem Opfer gesucht habe. Verteidiger Raneburger hielt dem entgegen, dass „es sich um eine Verwechslung handeln muss. Die Typen sind alle sehr kräftig und sehen einander auch ähnlich“, sagte der Anwalt. Zudem erinnerte er die Geschworenen daran, „dass Sie meinen Mandanten nur verurteilen können, wenn Sie sich hundertprozentig sicher sind, dass er zugestochen hat“.

Der Prozess ist auf drei Tage anberaumt, ein Urteil schien eventuell aber auch schon am Mittwoch möglich. Geladen sind 15 Zeugen sowie drei gerichtsmedizinische Sachverständige. Im Falle eines Schuldspruchs sieht der Strafrahmen Haft im Ausmaß von mindestens zehn Jahren vor.