Schlägerprozess: Freispruch für „Hells Angels“

Im Prozess gegen fünf Mitglieder der Rockergruppierung „Hells Angels“ sind am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch die Urteile gefällt worden. Die Männer wurden vom Vorwurf der absichtlich gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Laut Richterin reichten die Beweisergebnisse für eine Verurteilung nicht aus. Die Zeugen hätten die Taten, die im März 2016 bei einer Schlägerei im Lustenauer Nachtclub Sender verübt worden waren, niemandem konkret zuordnen können. Dadurch sei es dem Gericht auch nicht möglich, genau festzustellen, wer in welcher Form mitgewirkt hat. Daher im Zweifel die Freisprüche. Diese sind noch nicht rechtskräftig.

Viele Zeugen, kaum Erinnerungen

Im Laufe des dreitägigen Prozesses wurden neben dem Türsteher, der bei der Schlägerei schwer verletzt wurde, auch zahlreiche Zeugen befragt. Diese konnten jedoch nur vage Aussagen zur Tatnacht machen - mehr dazu in Schläger-Prozess: Nur vage Auskünfte der Zeugen und Hells Angels wegen Schlägerei vor Gericht.

Kommende Woche wird die blutige Schlägerei noch einmal vor Gericht aufgearbeitet. Dann steht jener Mann der „Hells Angels“ wegen versuchten Mordes vor Gericht, der den Türsteher beinahe erstochen haben soll.

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