Bozenau: Behörden gingen Anzeigen nach

Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda hat die öffentlichen Beschwerden über die „Tierhilfe-Gut Bozenau“ geprüft. Er kommt zum Schluss, dass die Behörden allen Anzeigen korrekt nachgegangen seien.

Die Verstöße waren laut Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda verjährt und nicht mehr strafbar. Das betrifft etwa das Vergraben von Tierkadavern auf dem Pachtgrund. Laut Bachmayr-Heyda hätten die Beschwerden früher eingebracht werden müssen.

Der Landesvolksanwalt kritisiert den widmungswidrigen Betrieb als Gnadenhof. Dafür habe die „Tierhilfe-Gut Bozenau“ keine Genehmigung. Es fehlten die Voraussetzungen für einen Gnadenhof. Bewilligt sei ein Haustiercamp. Die Bezirkshauptmannschaft habe den widmungskonformen Betrieb besser zu kontrollieren, fordert der Landesvolksanwalt.

Vorwürfe häufen sich

Gegen den Verein gab es in der Vergangenheit immer wieder Vorwürfe. Die Beschwerden waren auch Gegenstand einer Landtagsdebatte. Letztes Jahr beschwerten sich Anrainer über Tierkadaver, die im Uferbereich der Bregenzerach vergraben worden sind. Von einem Misthaufen läuft Jauche in die Bregenzerach. Der Misthaufen wurde zunächst vom Verein abgetragen. Dann entstand er wieder von Neuem, was ein Strafverfahren nach sich zog. Kritiker warfen den Behörden Untätigkeit vor, was diese zurückwiesen.

Seit sechs Jahren betreibt der „Verein Tierhilfe Vorarlberg“ die Tierpension für Haus- und Nutztiere. Die „Tierhilfe“ wurde auch mit öffentlichen Mitteln aufgebaut: Rund 400.000 Euro kamen von einer Privatstiftung aus Liechtenstein, 85.000 Euro vom Land Vorarlberg. Beide Quellen sind inzwischen versiegt. Der Verein lebt inzwischen von privaten Spenden - etwa Tierpatenschaften und Großspendern.

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