Neonazi zu Freiheitsstrafe verurteilt
Der Prozess gegen den Mann fand am Schwurgericht Feldkirch statt. Die Geschworenen sahen es als erwiesen, dass der Angeklagte vor allem auf Facebook gegen das Verbot der Wiederbetätigung verstoßen hatte.
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Im Prozess wegen nationalsozialistischer Widerbetätigung zeigte sich der Angeklagte wenig reumütig. Nun wandert er für 35 Monate ins Gefängnis.
Der Beschuldigte wurde am Dienstag zu 35 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Der Mann hatte nicht nur auf Facebook mehrfach das Dritte Reich verherrlicht, sondern auch verschiedene Personen verbal in die Gaskammer geschickt. Im Verfahren zeigte sich der Mann nur mäßig reuig. Außerdem sprach er Österreichern mit Migrationshintergrund das Recht ab, bei der Polizei zu arbeiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.