Kein genereller Vorrang für Naturschutz

Mit Kritik reagiert Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) auf das Memorandum des Naturschutzrates zum nachhaltigen Umgang mit der Landesgrünzone. Er halte nichts davon, Naturschutz generell vor die Wirtschaft zu stellen. Schützenhilfe bekommt er auch von der Industriellenvereinigung.

Rüdisser bekräftigte gegenüber ORF-Radio Vorarlberg, dass sich die Landesgrünzone in 40 Jahren um weniger als ein Prozent verringert habe. Auch die Siedlungsgrenzen seien im Wesentlichen gehalten worden. Damit sei die Funktion der Landesgrünzone voll und ganz erfüllt.

Ohneberg: „Wirtschaftsfeindliche Position“

Die Forderungen des Naturschutzrates zum vollständigen Erhalt der Landesgrünzone kritisierte auch die Industriellenvereinigung (IV). IV-Präsident Martin Ohneberg spricht von einer einseitigen und wirtschaftsfeindlichen Position. Beim Umgang mit Grund und Boden müssten mutige Wege gegangen werden, sagte Ohneberg. Das Motto laute „Höher, dichter und zielgerichteter“. Dazu gehöre auch die Verlagerung der Grünzone.

Beratendes Gremium

Der Naturschutzrat ist ein beratendes Gremium der Landesregierung.

Naturschutzrat gegen Bodenverbrauch

Naturschutzrat und Naturschutzbund hatten am Montag verlangt, die Grünzonen im Rheintal und Walgau unversehrt für kommende Generationen zu erhalten. Begründet wurde das vom Naturschutzrat mit einer stärkeren Berücksichtigung von Umweltinteressen gegenüber wirtschaftlichen Interessen - mehr dazu in Naturschutzrat tritt Bodenverbrauch entgegen (vorarlberg.ORF.at; 13.3.2017).

Rauch unterstützt Memorandum

Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne), der das Memorandum an die Landesregierung unterstützte, sieht die Raumplanung als Schlüssel für einen sorgsamen Umgang mit Boden. Konkret schwebt ihm ein Raumplanungsgesetz vor, das das Thema Bodenhortung, Verdichtung und Sicherung der Lebensgrundlagen angeht.

Die Novelle des Raumplanungsgesetzes soll bis Ende des Jahres beschlossen werden, ebenso ein Bodenschutzgesetz. Derzeit gibt es laut Rauch in diesem Bereich keinerlei gesetzliche Handhabe.