Lech lehnt neue Ferienwohnungen ab

Die Gemeindevertretung von Lech hat am Montag 36 Anträge auf Ferienwohnungswidmungen einstimmig abgelehnt. Zusätzliche Ferienwohnungen würden die künftigen Existenzgrundlagen der Bewohner gefährden.

Die Anträge betrafen einzelne Wohnungen, aber auch Hotels und Pensionen, so Bürgermeister Ludwig Muxel. Die 36 Anträge seien von der Gemeinde im Vorfeld intensiv behandelt und geprüft worden, und man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, versicherte der Bürgermeister. Es gehe aber um die Zukunft des Ortes. Die Argumente für die Ablehnung der Ferienwohnungswidmungsanträge habe das räumliche Entwicklungskonzept der Gemeinde geliefert. „Wir bekennen uns dazu, dass Lech auch in Zukunft nicht nur Wirtschaftsraum, sondern vor allem Lebensraum für die Einheimischen sein will, mit leistbarem Wohnraum und sozialer Infrastruktur“, stellte Muxel fest.

700 Ferienwohnungen durch Übergangsregelung

Genau diese Zielsetzungen stünden aber auf dem Spiel, wenn zusätzliche Ferienwohnungen bewilligt würden. Derzeit gebe es in Lech knapp 700 Ferienwohnungen, die meisten dieser Zweitwohnsitze seien 1993 gegen den Willen der Gemeinde im Zuge der Übergangsbestimmungen der Raumplanungsgesetzesnovelle durch das Land entstanden. Dabei würden diese Wohnungen im Durchschnitt lediglich für vier Wochen im Jahr genützt.

„Lech darf kein Spekulationsobjekt werden“

Jede weitere Ferienwohnung treibe die Immobilienpreise noch weiter in die Höhe, so Muxel. Wenn sich die Einheimischen - gemeldet sind rund 1.500 Einwohner - das Leben im Dorf nicht mehr leisten könnten, dann verliere der Ort seinen Charakter. Lech dürfe nicht zum Spekulationsobjekt für Investoren und Immobilienunternehmer werden, man wolle „kalten Betten“ keinen Platz geben, betonte das Gemeindeoberhaupt.

Anwalt will vor Verfassungsgerichtshof

Rechtsanwalt Karl Schelling, der viele der Antragsteller vertritt, will die Causa vor den Verfassungs- und den Verwaltungsgerichtshof bringen, wie er am Dienstag gegenüber den „Vorarlberger Nachrichten“ erklärte. „Die Gemeinde Lech hat trotz geltender Fristen über Anträge von 2014 und 2015 bis heute nicht entschieden und ihre eigenen Fristen damit massiv verletzt“, so der Anwalt.

Mit ihrer Vorgangsweise wolle die Gemeinde offenbar die Entscheidung über Anträge hinauszögern. Die Abweisung der Anträge sei nicht korrekt. „Eine solche formal falsche Entscheidung wird die Konsequenz haben, dass die öffentliche Hand zu einem Kostenersatz für meine 35 Fälle von rund 100.000 Euro verdonnert wird“, prophezeite Schelling.