Raketen-Verbot in Vorarlberger Gemeinden

In vielen Vorarlberger Gemeinden dürfen heuer an Silvester keine Raketen gezündet werden. Aufgrund der teils extremen Trockenheit haben Bürgermeister die Erlaubnis nicht erteilt.

Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist prinzipiell verboten, für den Jahreswechsel können die Gemeinden aber eine Ausnahmeregelung anordnen. In Bartholomäberg im Montafon wird es heuer keine Ausnahme geben. Aufgrund der teils extremen Trockenheit darf - wie bereits im Vorjahr - kein Feuerwerk gezündet werden, sagt Bürgermeister Martin Vallaster. Das Risiko eines Wiesen- oder Waldbrandes sei einfach zu hoch.

Das Verbot sei wichtig, da heuer an Silvester besonders viele Maisäßhütten aufgrund der Schneelage bewohnt sind. Gerade dort müsse man extrem aufpassen, so Vallaster. Auch in Dalaas und Wald am Arlberg appelliert man an die Vernunft der Bevölkerung.

Geldstrafen möglich

Wer sich zu Silvester nicht an ein Feuerwerksverbot hält, der muss mit Strafen von bis zu 70 Euro rechnen, heißt es bei der Landespolizeidirektion. Je nach Schwere des Vergehens seien auch Anzeigen bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft möglich - dann wird es noch teurer.

Kosten können auch anfallen, wenn durch das verbotene Abschießen von Feuerwerkskörpern ein Schaden entsteht. Die Versicherung könnte dann aussteigen.

Ausnahmeregelungen angeordnet

In einigen Gemeinden oder Städten wurden laut Bezirkshauptmannschaft aber bereits Ausnahmeregelungen angeordnet. Es dürfen Raketen der Klasse F2 - also herkömmliche Raketen, Kracher oder Vulkane - geschossen werden.

Feuerwehr rät zur Vorsicht

Der Landesfeuerwehrverband rät bei Feuerwerken aber zur Vorsicht, nicht nur aufgrund von Trockenheit, so Geschäftsführer Günther Watzenegger. Bei falscher Handhabung oder unter Alkoholeinfluss sei das Gefahrenpotenzial genauso hoch. Generell sei es jedoch eher ruhig im Land, rein statistisch sei der Silvesterabend nicht auffällig.

Wo allenfalls sonst noch ein Feuerwerksverbot an Silvester verhängt wird, hängt vom Wetter in den nächsten Tagen ab.

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