Wie das Feuerwerk nicht nach hinten losgeht

Die vielen privaten Feuerwerke führen jedes Jahr zu Silvester zu zahlreichen Verletzten - vergangenes Jahr waren es 300 in ganz Österreich. Mit einigen einfachen Maßnahmen kann man sich aber schützen.

Für ein sicheres Feuerwerk empfiehlt das Kuratorium für Verkehrssicherheit, dass man ausschließlich zugelassene, geprüfte Produkte verwendet. Die meisten Unfälle passieren beim Zünden der Raketen und Knallkörper, weil die Hobby-Pyrotechniker zu wenig Abstand halten und auch die Abschussvorrichtungen oft ungeeignet sind.

Rakete Rauch

dpa-Zentralbild/Britta Pedersen

Gefährliche Feuerwerkskörper

Auf den Verpackungen der Raketen ist genau angeführt, welcher Mindestabstand einzuhalten ist. Außerdem sollten Raketen ohne Widerstand aufsteigen können. Das heißt: Niemals darf der Stab einer Rakete zum Abschuss in die Erde oder eine Flasche gesteckt werden. Und einen sogenannten Blindgänger - also eine Rakete, die nicht zündet - darf man niemals ein zweites Mal zünden.

Knallen im Ortsgebiet verboten

Die Polizei informiert darüber hinaus, dass die Verwendung pyrotechnischer Artikel der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten ist - außer der Bürgermeister hebt das Verbot mittels Verordnung auf. In der Nähe von Menschenansammlungen dürfen sie nicht verwendet werden. Und in der Nähe von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen dürfen pyrotechnische Artikel grundsätzlich nicht genutzt werden. Im Haus dürfen nur Produkte der Kategorie F1 gezündet werden - und speziell gekennzeichnete Produkte der Kategorie F2.

Sicherheitstipps der Polizei:

  • Beachten Sie vor Verwendung der pyrotechnischen Artikel die Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise.
  • Kaufen Sie pyrotechnische Produkte nur im Fachhandel.
  • Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand, sondern aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben ab. Beugen Sie sich niemals über einen Feuerwerkskörper. Halten Sie einen Sicherheitsabstand ein.
  • Schließen Sie Fenster und Haustüren – so können fehlgeleitete Feuerwerkskörper keine Brände im Wohnraum verursachen.
  • Zünden Sie einen „Versager“ keinesfalls ein zweites Mal an.
  • Beachten Sie die Altersbeschränkungen auf der Verpackung – geben Sie keine Feuerwerkskörpern an nicht berechtigte Personen weiter.

Die Polizei geht bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz konsequent vor, um eine Gefährdung und Belästigung durch missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik zu vermeiden. Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft, besessen oder verwendet werden, können von der Polizei beschlagnahmt werden.