Schwiegermutter-Prozess: Polizist verurteilt

Ein Polizist ist am Freitag am Landesgericht zu einer bedingten Haft von sechs Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 16.200 Euro verurteilt worden. Er soll mit Hilfe des Stadtarztes seine Schwiegermutter zu Unrecht in die Psychiatrie einliefern lassen haben.

Das Gericht sah als erwiesen an, dass der 40-Jährige den Stadtarzt zur Zwangsunterbringung seiner 68-jährigen Schwiegermutter angestiftet hatte. Der Stadtarzt wurde allerdings nicht verurteilt, sein Fall wurde mit einer Diversion erledigt, das Verfahren gegen ihn eingestellt.

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Polizist verurteilt, Diversion für Stadtarzt

Im Beitrag sehen Sie Stefan Krobath und Klaus P. Pichler, den Anwalt der Schwiegermutter.

Situation eskalierte

Kurz nach Weihnachten letzten Jahres eskalierte ein Streit in der Familie des Polizisten. Die Mutter seiner Lebensgefährtin habe nach Angaben des Polizisten die Familienmitglieder terrorisiert, seine Kinder bedroht und mit Selbstmord gedroht.

Der Polizist habe daraufhin veranlasst, die Schwiegermutter in das Landeskrankenhaus Rankweil einzuliefern, so die Anklage. Der Polizist soll den Stadtarzt über seine Schwiegermutter informiert haben. Der Mediziner habe keine Untersuchung durchgeführt und trotzdem für die Einweisung die notwendigen Papiere ausgestellt.

Nach Untersuchung wieder entlassen

Die Schwiegermutter wurde von Kollegen des Angeklagten in die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses gebracht. Nachdem dort nach einer Untersuchung jedoch keine Hinweise auf eine Selbst- oder Fremdgefährdung festgestellt werden konnten, wurde sie wieder entlassen.

Stadtarzt: Geldbuße von 10.000 Euro

Der Verteidiger des Stadtarztes sprach vor Gericht von einer sehr schweren Abwägungsfrage: Bei Gefahr im Verzug sei eine Einweisung ohne Untersuchung möglich. Der Arzt regte vor Gericht eine Diversion an. Sie wurde auch gewährt. Er muss eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro zahlen und der Frau, die er eingewiesen hat, ein Teilschmerzengeld von tausend Euro. Er gilt weiterhin als nicht vorbestraft.

Arzt zeigte sich vor Gericht einsichtig

Dass die Diversion gewährt wurde, hängt vor allem mit seiner Verantwortung vor dem Schöffengericht zusammen. Der Arzt bekannte sich zwar rechtlich nicht schuldig, er räumte aber ein, dass es ein Fehler war, die Frau einweisen zu lassen, ohne sie vorher untersucht zu haben. Er war also einsichtig.

Getan habe er das, weil ihm die Schilderungen des Polizisten glaubhaft vorkamen – er habe sich Sorgen um das Wohl der Kinder gemacht. Es sei ihm erzählt worden, dass die Schwiegermutter die Kinder terrorisiere und auch immer Zugang zu ihnen hätte, weil sie einen Wohnungsschlüssel hatte. Ihm sei auch erzählt worden, die Frau habe gegenüber ihrem Ehemann Suizid angekündigt. Die Frau schien laut Schilderung paranoid zu sein. Die Voraussetzungen für eine Einweisung seien also gegeben gewesen.

Polizist bestritt alle Vorwürfe

Im Gegensatz zum Arzt bestritt der Polizist alle Vorwürfe. Ihm sei es auch um das Wohl der drei Kinder gegangen, besonders seiner 11-jährigen Tochter die gesagt habe, wenn es so weitergehe, würde sie sich etwas antun. Er habe aber den Arzt nie zu einer Einweisung ins Landeskrankenhaus Rankweil anstiften wollen oder angestiftet. Genau das sah aber das Schöffengereicht zweifelsfrei anders. Die Richterin sagte, er habe sicher Ruhe in die Familie bringen wollen, das dürfe bar nicht mit rechtswidrigen Mitteln passieren. Das Urteil gegen den Polizisten ist nicht rechtskräftig.

Der Anwalt der Schwiegermutter führte aus, der Frau gehe es immer noch sehr schlecht. Sie sei nun in psychiatrischer Behandlung und müsse Medikamente wegen Angstzuständen nehmen.