Gorbach-Beschwerde wegen Pension abgewiesen

Das Landesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des ehemaligen FPÖ-Landesstatthalters Hubert Gorbach abgewiesen. Gorbach wollte die rückwirkende Auszahlung seiner Pensionsansprüche bis 2013 erreichen.

Durch die Änderung des Landesbezügegesetzes 2010 wurde das Pensionsantrittsalter von Landesbediensteten angehoben, das damals noch bei 56,5 Jahren lag. Mittlerweile liegt es bei 65 Jahren. Genau das wollte der ehemalige Landesstatthalter nicht akzeptieren und forderte von der Landesregierung die rückwirkende Auszahlung bis 2013 - damals hätte der heute 60-Jährige das ursprünglich geltende Pensionsantrittsalter erreicht.

Hubert Gorbach

APA/ Georg Hochmuth

Seine Argumentation: Die Änderung des Gesetztes stelle „einen massiven Eingriff in wohlerworbene Rechte“ dar und verstoße gegen die Verfassung. Die Vorarlberger Landesregierung sah das anders - Gorbach sei „wie jeder andere erst im Alter von 65 Jahren pensionsberechtigt“. Sein Ansuchen wurde abgewiesen, woraufhin Gorbach Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einbrachte.

„Beseitigung des atypisch frühen Beginns“

Allerdings ohne Erfolg: Wie das Landesverwaltungsgericht am Montag in einer Aussendung mitteilte, hat es Gorbachs Beschwerde abgewiesen. Die Anhebung des Pensionsantrittsalters stelle „keinen Entzug und keine Kürzung von Pensionsansprüchen dar, sondern lediglich die Beseitigung ihres atypisch frühen Beginns“. Damit sei die Regelung von Landespolitikern an jene von Bundespolitikern angeglichen und Politikerprivilegien abgebaut worden.

Gorbach habe nicht darauf vertrauen können, dass sein Pensionsantrittsalter nicht angehoben werde - vor allem deshalb, weil das Antrittsalter in anderen Pensionssystemen schon angehoben wurde. Außerdem sei gerade bei Politikern ungewiss, ob sie ihre Funktion bis zum Pensionsantrittsalters ausüben könnten. Darum sei zum Ausgleich eine Fortzahlung der Bezüge für einen gewissen Zeitraum vorgesehen. Laut Angaben des Landes beträgt seine Monatsbruttopension knapp 11.000 Euro.

Gorbach will vor Verfassungsgerichtshof ziehen

Gorbach selbst entgegnete in einer ersten Stellungnahme gegenüber ORF Vorarlberg, dass die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts zu erwarten gewesen sei. Er wolle jetzt vor den Verfassungsgerichtshof ziehen, „weil es jedem österreichischen Bürger möglich sein soll, in einem Rechtsstaat auch die oberste Instanz zu solchen wichtigen Fragen anzurufen“. Es gehe ihm um Gerechtigkeit, auch im Vergleich zu den Regeln des Bundes, so Gorbach weiter.

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