Mit Klage gegen SNB abgeblitzt

Drei Privatpersonen - darunter ein Vorarlberger - sind mit der Klage gegen die Schweizer Nationalbank (SNB) abgeblitzt. Laut OGH-Urteil kann die SNB nicht für Kursverluste bei Franken-Krediten haftbar gemacht werden.

Der Fall sorgte international für Aufsehen. Drei Privatpersonen haben die Schweizer Nationalbank (SNB) geklagt. Der Vorwurf: Die SNB habe die Anleger bewusst falsch informiert, dass der Euro-Wechselkurs von 1,20 SFR beibehalten werde. Durch die plötzliche Aufhebung des Euro-Mindestkurses - entgegen der vorher getätigten Zusagen - stürzte der Euro-Kurs gegenüber dem Schweizer Franken-Kurs innerhalb weniger Stunden ab. Tausende Frankenkreditnehmer hatten dadurch zum Teil beträchtliche Verluste.

Rechtskräftiges Urteil

Der OGH in Wien hat nun folgendes rechtskräftig entschieden: Die Schweizer Nationalbank muss nicht für Verluste haften, die durch die Aufhebung des Mindestkurses entstanden sind. Laut OGH kommt „im Anlassfall das Europäische Übereinkommen über Staatenimmunität ( ... ) zur Anwendung“. Die Führung der Währungspolitik sei ein Kernbereich hoheitlicher Tätigkeit, insbesondere für Nationalbanken. Dadurch seien Informationen einer Nationalbank zur Währungspolitik von einer ausländischen - in dem Fall österreichischen - Gerichtsbarkeit ausgenommen. Heißt im Klartext: das Höchstgericht beurteilt gar nicht erst, ob die Öffentlichkeit bewusst falsch informiert wurde.

Der Dorbirner Rechtsanwalt Clemens Pichler hatte die Klage gegen die SNB für seine drei Mandanten eingebracht. In diesen Fällen ging es jeweils lediglich um einige Zehntausend Euro. Laut Pichler sind die Fälle damit abgeschlossen, alle Klagen abgeblitzt. Weitere Rechtsmittel sind laut Pichler nicht mehr möglich. Damit steht rechtskräftig fest, dass die Schweizer Nationalbank für Informartionen zur Währungspolitik grundsätzlich nicht rechtlich belangt werden kann.

Österreicher klagen Schweizer Nationalbank

Drei Privatpersonen haben die Schweizerische Nationalbank (SNB) geklagt. Der Vorwurf: Die SNB habe die Anleger falsch informiert und ihnen dann - durch die plötzliche Aufhebung des Euro-Mindestkurses - finanziellen Schaden zugefügt.

Anfang Jänner 2015 bekräftigte die SNB öffentlich das Festhalten am Euro-Mindestkurs von 1,20 Schweizer Franken. Wenige Tage später gab sie völlig überraschend den Mindestkurs auf. Zigtausende Franken-Kreditnehmer hatten mit einem Schlag höhere Schulden.

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