Bettlerin soll 38.000 Euro Strafe zahlen

Eine Frau aus Rumänien soll Verwaltungstrafen in Höhe von insgesamt 38.000 Euro bezahlen, weil sie immer wieder beim Betteln mit Kind erwischt wurde. Ihr Anwalt hält das Vorgehen für rechtswidrig, die Politik bleibt hart.

Der Akt von Mihaela Cristea wurde in den letzten Wochen immer dicker, schließlich beliefen sich die Verwaltungsstrafen auf eine Summe von 38.000 Euro. Rechtsanwalt Anton Schäfer hält das für rechtswidrig: „Es weiß auch jeder Beamte, und jeder Politiker, dass solche Strafen mit 450 Euro pro Anlassfall rechtswidrig sind.“

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Wirbel im Bettler-Strafe

Im Beitrag sehen Sie: Anton Schäfer, Rechtsanwalt; Erich Schwärzler, Landesrat ÖVP; Mihaela Cristea; Elena Stefan

Verwaltungsstrafen müssten dem Einkommen entsprechen und der Schuld angemessen sein. Menschen, die 200 Euro pro Monat durch Betteln oder den Verkauf von Zeitungen verdienen würden, könnten „niemals Strafen von 38.000 Euro bezahlen, das ist absolut unverhältnismäßig und auch rechtswidrig“, so Schäfer.

Schwärzler: Klare Grenzen ziehen

Der zuständige Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) geht allerdings von der Richtigkeit der Maßnahme aus. Wenn jemand keine Strafen bezahle und jeden Tag bewusst gegen das Gesetz verstoße, sei es „wichtig und richtig“, klare Grenzen zu ziehen. „Es gibt im Vorarlberger Landtag einen einstimmigen Beschluss aller Parteien, dass mit Kleinkind betteln in diesem Land verboten ist, und daran haben sich auch die Bettler zu halten.“

Mihaela Cristea sagt, sie habe insgesamt fünf Kinder, keine Arbeit und schlafe auf der Straße: „Täglich verdiene ich 20 bis 30 Euro und davon muss ich das Meiste an meine Kinder in Rumänien schicken.“ Elena Stefan, auch sie ist Bettlerin, sekundiert: Man würde ja niemanden zwingen, Geld zu geben, und aggressiv betteln würde man auch nicht.

Bettelverbote bald aufgehoben?

Rechtsanwalt Schäfer ist davon überzeugt, dass die hohen Strafen nur dem Ziel dienen, die Notreisenden aus Vorarlberg zu betreiben. Landesrat Schwärzler sagt dazu: „Organisierte Bettler und Menschen, die in unser Land kommen und sich an keine Gesetze halten, wollen wir eigentlich nicht in unserem Land.“

Wenn es nach Schäfer geht, hat sich das Thema allerdings bald erledigt. Die meisten Juristen im Land seien der Meinung, dass Bettelverbot verfassungswidrig seien - „und wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, dann werden die Verbote auch aufgehoben.“

Grüne: „Eines Rechtsstaates nicht würdig“

Scharfe Kritik kommt auch von der Grünen-Abgeordneten Nina Tomaselli. Solche Strafen hätten eine Eigendynamik entwickelt, „die eines Rechtsstaates nicht würdig“ ist. "Kein Falschparker dieser Welt bekommt gleich drei Strafzettel auf einmal“, erklärt Tomaselli, die eine „Rückkehr zur Vernunft“ fordert.

Alle Systempartner sollten sich an einen Tisch begeben - Sozialinstitutionen, Sicherheitsbehörden und Vertreter der Notreisenden sollten gemeinsam Regeln erarbeiten innerhalb derer Betteln oder Straßenzeitungsverkauf erlaubt sei. "Wer dann trotzdem negativ auffällt, soll auch entsprechende Konsequenzen spüren“, so Tomaselli.