Teilen privater Fahndungsvideos ist strafbar

In den vergangenen Wochen sind auf der Onlineplattform Facebook Videos von Überwachungskameras gepostet worden, auf denen möglicherweise kriminelle Machenschaften zu sehen sind - auch in Vorarlberg. Die Arbeiterkammer rät dringend davon ab, solche Videos im eigenen Profil zu teilen.

Es gibt viele Gründe, warum private Fahndungsaufrufe nicht auf Facebook gepostet werden sollen, denn egal, ob auf dem Video unbeteiligte Personen zu sehen sind oder ein mutmaßlicher Täter - alle haben ihre Rechte, sagt Paul Rusching von der Arbeiterkammer.

Eines davon ist das Recht am eigenen Bild nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und der Bildnisschutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Und es gibt noch weitere Schutzrechte zugunsten des Betroffenen wie das Recht auf Privatsphäre. Es darf auch keine öffentliche Bloßstellung erfolgen.

Teilen genauso strafbar wie Veröffentlichung

Das Gleiche gilt auch, wenn man dem Betroffenen im guten Glauben helfen möchte und das Video im eigenen Profil teilt: „Egal, ob ich dieses Video selber veröffentliche oder ob ich es teile: Es macht eigentlich keinen Unterschied, weil das Teilen selbst auch wieder einer Veröffentlichung gleichkommt“, erklärt Paul Rusching. Auch beim Teilen habe man mit den entsprechenden Konsequenzen zu rechnen: „Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mache ich mich zivilrechtlich strafbar, allenfalls verletzte ich auch strafrechtliche Bestimmungen.“

Videos sind nicht für private Zwecke bestimmt

Zu den strafrechtlichen Übertretungen könnten etwa Verleumdung oder Kreditschädigung gehören - auch wenn der vermeintliche Tatort mit Kameras überwacht werden dürfe, erklärt Rusching: Die Aufnahmen aus den Kameras seien dazu bestimmt, dass die Polizei oder die Strafbehörden allfälligen Straftaten nachgehen können, und nicht zur privaten Veröffentlichung. Es sei auch verboten, Videos einer Überwachungskamera abzufilmen und zu posten.

Anders sieht das natürlich aus, wenn es einen offiziellen Fahndungsaufruf der Polizei gibt: Dieser darf selbstverständlich auf Facebook geteilt werden.