Prüfer marschieren bei Hypo Vorarlberg auf

Die Hypo-Landesbank Vorarlberg wird seit Mittwoch doppelt überprüft: von externen Experten einerseits und der Finanzmarktaufsicht (FMA) andererseits. Unter anderem geht es darum, ob die Bank ihre Geschäftspartner gekannt hat.

Die Sonderprüfung, die am Mittwoch begonnen hat, läuft nach einem ganz bestimmten Muster ab. Zuerst verlangen die Prüfer der FMA, dass alle Informationen über Offshore-Geschäfte auf den Tisch gelegt werden. „Bei einer anlassbezogenen Vorort-Prüfung gehen wir direkt in das Institut und lassen uns alle Unterlagen vorlegen, die diese konkreten Geschäftsfälle betreffen“, sagt FMA-Sprecher Klaus Grubelnik.

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Prüfer in Hypo Landesbank

Die Experten der FMA prüfen, ob die Hypo Landesbank alle gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Umgangs mit Offshore-Konten eingehalten hat.

„Wir überprüfen dann, ob hier entsprechend dokumentiert ist, dass alle diese Vorschriften auch eingehalten wurden.“ Die meisten Banken zeigten sich kooperativ, sagt Grubelnik - aber nicht alle. Wird die Herausgabe bestimmter Informationen verweigert, bringt das lediglich einen Zeitgewinn. Denn mit einem Bescheid kann die Bank quasi in die Knie gezwungen werden.

Frage: Kennt Bank ihre Geschäftspartner?

Beim Thema Geldwäsche gibt es keine Toleranz, betont Grubelnik. Deshalb gehe das Bankgeheimnis in jedem Fall im Amtsgeheimnis der Finanzmarktaufsicht auf. Das heißt: die Bank ist für die Prüfer grundsätzlich ein offenes Geheimnis. Ein wesentlicher Punkt bei der Überprüfung der Hypo ist die Frage, ob die Bank ihre Geschäftspartner wirklich genau kennt und ob sie geprüft hat, wer hinter bestimmten Gesellschaften stecken könnte.

Laut Grubelnik müsse sich jeder Kunde, der mit der Bank in eine Geschäftsbeziehung treten wolle, auch ausweisen. Als Treuhänder müsse man den Treugeber offenlegen. „Die Bank ist dann verpflichtet zu überprüfen, ob [sie] aufgrund der Person zu besonderen Sorgfaltspflichten verpflichtet ist - etwa einer intensiven Überwachung der laufenden Transaktionen.“

Prüfung dürfte drei bis sechs Wochen dauern

So eine Prüfung dürfte drei bis sechs Wochen dauern. Dann müssen die Informationen aber erst ausgewertet werden. Es gibt dann einen Schlussbericht und, wenn sich der Verdacht auf Geldwäsche bestätigt, eine gerichtliches Verfahren. Es kann aber Jahre dauern, bis ein Urteil vorliegt.