Kastrationspflicht für Streunerkatzen ab April

Ab dem 1. April müssen alle freilaufenden Katzen kastriert werden. Der Tierschutz-Ombudsmann für Vorarlberg, Pius Fink, begrüßt diese neue Regelung. Bisher waren Katzen in bäuerlicher Haltung von der Kastrationspflicht ausgenommen.

Laut Fink gibt es im Land rund 30.000 Katzen. Da es viele wild lebende Katzen gebe, starte das Land nun ein Projekt, bei dem diese Tiere zahlenmäßig erfasst und betreut werden. Erste Ergebnisse erwartet sich der Tierschutz-Ombudsmann im Herbst.

Änderungen im Tierschutz

Am 1. April treten österreichweit Änderungen im Tierschutz in Kraft. Neu geregelt wird unter anderem die Kastration von Katzen. Während Haus- und Zuchtkatzen weiterhin von der Kastrationspflicht ausgenommen sind, müssen künftig alle freilaufenden Katzen kastriert werden.

In der Vergangenheit waren Katzen in bäuerlicher Haltung von der Kastrationspflicht ausgenommen. Künftig müssen sich aber die heimischen Bauern entscheiden, welche Katzen ihnen gehören, und diese dann auch kostenpflichtig beim Tierarzt kastrieren lassen.

Land übernimmt fallweise die Kosten

Falls eine Katze keinem Besitzer zugeordnet werden kann, übernimmt das Land die Kosten für die Kastration. Im vergangenen Jahr wurden so 1.050 Katzen kastriert, weitere 140 in Tierheimen. Die Kastrations-Pflicht für alle freilaufenden Katzen sei wichtig, sagt Fink - vor allem im Hinblick auf die vielen wild lebenden Katzen.

Wildkatzen-Management-Projekt

Demnächst startet ein neues Wildkatzen-Management-Projekt, mit dem Ziel, die Tiere zahlenmäßig zu erfassen und ihre Betreuung sicherzustellen. Erste Ergebnisse erwartet Fink im Herbst.