Muslimische Eltern nach Beschneidung verurteilt

Am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstag ein muslimisches Ehepaar wegen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Es hatte zwei Söhne von einem Arzt ohne österreichische Zulassung beschneiden lassen. Durchgeführt wurde der Eingriff in einer Privatwohnung.

Die Eltern wurden zu einer teilbedingten Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das türkischstämmige Ehepaar hat vier Kinder, zwei Buben ließ es vor zwei Jahren beschneiden. Dafür vermittelten ihnen zwei Bekannte einen Operateur - sie waren ebenfalls angeklagt.

Beschneidung im Krankenhaus zu teuer

Alle vier Angeklagten bekannten sich vor dem Gericht nicht schuldig. Es sei nicht nachvollziehbar, was ihnen vorgeworfen werde, sagten sie. Sie hätten nur das getan, was im Islam sei Jahrhunderten getan werde, nämlich Buben beschnitten.

Die Eltern gaben an, dass sie sich zuvor an den Hausarzt gewendet und um eine Überweisung ins Spital gebeten hätten. Der Arzt habe gesagt, er mache das nicht, denn Beschneidungen dürften erst ab einem Alter von 14 Jahren gemacht werden - und außerdem wollten die Eltern die Kosten nicht bezahlen. Daran scheiterte auch der Plan, die Kinder in der Klinik in Innsbruck beschneiden zu lassen. Die Ärzte dort würden zwar Beschneidungen machen, für die beiden Buben hätte das nach Angaben der Mutter aber 1.000 Euro gekostet.

In Privatwohnung durchgeführt

Der Mann, der operiert habe, sei in der Türkei Urologe, gaben alle vier Angeklagten vor Gericht an. Der ebenfalls muslimische Mediziner sei in der Schweiz unterwegs gewesen, deshalb hätte das Ehepaar die Gelegenheit genutzt, auch ihre beiden Kinder von ihm beschneiden zu lassen.

Durchgeführt wurde der Eingriff in einer Privatwohnung, ein Umstand, den die Staatsanwaltschaft kritisierte: Operiert wurde auf einem Tisch in einer Bregenzer Wohnung, der Tisch sei abgewischt und mit einem kurzen Leintuch abgedeckt worden. Operationen dürften nicht im Privatbereich stattfinden, betonte die Richterin, das gelte auch dann, wenn es in der muslimischen Kultur üblich sei.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Urteil nach Beschneidung

Operationen im Privatbereich sind verboten, begründete die Richterin den Schuldspruch. Beitrag von Gernot Hämmerle, Manfred Abel und Stefan Haberbosch.

Eingriff ist nicht prinzipiell verboten

Laut Gericht sind Beschneidungen nicht grundsätzlich verboten, jedoch müsse der Eingriff in einem Spital oder zumindest von einem in Österreich niedergelassenen Arzt durchgeführt werden. Bei einem der beschnittenen Buben gab es bei der Wundheilung eine Komplikation, beim anderen nicht.

Auch Bekannte wurden verurteilt

Dennoch wurden die Eltern wegen Körperverletzung bezüglich beider Söhne schuldig gesprochen. Auch die Helfer aus dem Bekanntenkreis - sie hatten den Termin organisiert - wurden wegen ihrer Beitragstäterschaft für schuldig befunden und zu teilbedingten Geldstrafen von 480 und 500 Euro verurteilt.