Flüchtlinge müssen Vereinbarung unterschreiben

Vorarlberg führt als erstes Bundesland eine Integrationsvereinbarung für Flüchtlinge ein. Diese Vereinbarung stellt wichtige Grundregeln des Zusammenlebens in Österreich klar. Bei Nichteinhaltung drohen Konsequenzen.

Integrationsvereinbarung
Als erstes Bundesland hat Vorarlberg eine Integrationsvereinbarung ausgearbeitet. Sie wurde zusammen mit der Projekt-Stelle „ok-zusammen.leben“ entwickelt und gilt für alle anerkannten Flüchtlinge, die seit 1. Jänner in der Mindestsicherung sind.

Die rund eineinhalb Seiten lange Integrationsvereinbarung gliedert sich in drei Teile. Im ersten Abschnitt wird auf die Regeln der Demokratie hingewiesen, auf das in Österreich herrschende Gewaltverbot (auch in der Familie), den Vorrang staatlicher Gesetze vor den Regeln der Religion oder auch die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Anschließend wird deutlich gemacht, was sich das Land an Integrationsleistungen erwartet: Spracherwerb, Aneignung von Kenntnissen über die Grundwerte der österreichischen Gesellschaft sowie die Bereitschaft zur Arbeit.

Kürzung der Mindestsicherung bei Verweigerung

Sollten die Leistungen - unter anderem ein Deutschkurs im ersten Jahr - nicht erbracht werden, zieht das Sanktionen nach sich (Teil drei). Konkret geht es um die Kürzung der Mindestsicherung bis hin zu „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“ im Extremfall einer Straffälligkeit.

Zur angedrohten Kürzung der Mindestsicherung sagten Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und sein Regierungskollege Johannes Rauch (Grüne): „Das ist im Gesetz so vorgesehen“. Rauch unterstrich, dass es diese Integrationsvereinbarung nicht für die große Masse brauche, sondern für die „drei bis fünf Prozent an Unwilligen, die aber die Stimmung in der Bevölkerung kippen lassen“. Bisher habe noch überhaupt niemand einen Deutschkurs verweigert.

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Integrationsvereinbarung ausgearbeitet

Im Beitrag von Robert Rader, Holger Weitze und Christina Lachner sehen Sie Markus Wallner und Johannes Rauch.

Vereinbarung liegt bei BH auf

Die Integrationsvereinbarung wird ab 15. Februar in den Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften auf Deutsch und in den Sprachen der Flüchtlinge aufliegen und ist bei der Antragstellung auf Mindestsicherung zu unterschreiben. Auch wer seit 1. Jänner als Flüchtling anerkannt wurde, muss die von allen Vorarlberger Landtagsparteien gut geheißene Vereinbarung nachträglich unterzeichnen.

Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) rechnete damit, dass im ersten Halbjahr etwa 300 bis 400 Vereinbarungen abgeschlossen werden. Ob die eingeforderten Leistungen erbracht werden, wird von den Bezirkshauptmannschaften bzw. in Zusammenarbeit mit dem AMS kontrolliert.

NEOS begrüßt Vereinbarung

NEOS Vorarlberg begrüßt die Integrationsvereinbarung. Sie mache deutlich, dass der Wunsch, in Österreich zu leben, auch mit der Übernahme von Verantwortung verbunden sei, so Integrationssprecherin Martina Pointner. Beurteilen könne man die die von der Regierung präsentierten Maßnahmen erst, wenn sich zeige, wie sie in der Praxis umgesetzt würden.

„Vereinbarung verpflichtet auch Land“

Die Integrationsvereinbarung sei nicht nur für die schutzsuchenden Menschen bindend, sie verpflichte auch das Land Vorarlberg, entsprechende Angebote zur Verfügung zu stellen, meint der grüne Asylsprecher Daniel Zadra. So bedeute die Forderung an die Flüchtlinge, einen Deutschkurs zu besuchen, auch, dass es ausreichend solche Kurse geben müsse. Hier sei auch der Bund gefordert, Geld zu Verfügung zu stellen.

Neben Sprache sei die Integration in den Arbeitsmarkt wichtiges Mittel zur Integration. Hier fordert er ein “unbürokratisches und doch systematisches“ Vorgehen. Sanktionen wie die Kürzung der Mindestsicherung bei Verweigerung der Arbeitsaufnahme gebe es bereits für alle in Österreich Lebenden, selbstverständlich seien auch Flüchtlinge darauf hinzuweisen.

FPÖ fordert Reform der Mindestsicherung

Die Integrationsvereinbarung sei bisher eine reine Absichtserklärung und müsse „mit Leben erfüllt werden“, erklärt FP-Klubobmann Daniel Allgäuer. Dazu seien – entgegen Aussagen Rauchs – auch Anpassungen in der bedarfsorientierten Mindestsicherung nötig. Vorarlberg sollte dazu beim Bund vorstellig werden, fordert er – die FPÖ hat einen dementsprechenden Antrag eingebracht.

Zu fordern sei unter anderem eine Deckelung bei 1.500 Euro für Mehrpersonenhaushalte, im ersten Jahr seien großteils Sachleistungen zur Verfügung zu stellen, für „arbeitsfähige, aber nicht arbeitswillige Personen“ sollen die Geldleistungen reduziert werden, und die die Nichteinhaltung der Integrationsvereinbarung soll zu einer Reduzierung in der Mindestsicherung führen, so die Vorstellung der FPÖ.

SPÖ: Eine Maßnahme unter vielen

Die SPÖ beurteilt die Integrationsvereinbarung grundsätzlich positiv. Allerdings gebe es keine rechtlichen Möglichkeiten bei Verstößen, kritisiert Abgeordnete Gabriele Sprickler-Falschlunger. Die Vereinbarung könne nur eine Maßnahme unter vielen zur Integration sein.

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