Pflegeheime sollen größer werden

In der Pflege und Betreuung älterer Menschen will man die Kosten eindämmen. Darauf zielt die neue Heimbauverordnung ab. Durch größere Heime soll die Wirtschaftlichkeit erhöht werden.

Das Land Vorarlberg arbeitet weiter an der Sicherung und am Ausbau der Betreuungs- und Pflegequalität. In den Jahren 2016 und 2017 sollen ein gezieltes Qualitätsmanagement und Benchmarking die schon eingeführten Instrumente zu einem Vier-Säulen-Modell erweitern. Zudem wurde die Heimbauverordnung neu ausgerichtet, informierte am Mittwoch Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne).

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Verbesserung der Qualitätssicherung

Um die Weiterentwicklung von Betreuung und Pflege von älteren Menschen zu organisieren und koordinieren, hat das Land Vorarlberg zielsichere Steuerungs-Instrumente geschaffen.

Als bestehende Werkzeuge zur Steuerung von Betreuung und Pflege stehen in Vorarlberg Case Management (seit 2011) und Care Management zur Verfügung. Zum einen geht es dabei um Anlaufstellen, die Pflegebedürftige und Angehörige qualifiziert beraten und an die Dienstleister vermitteln (Case Management).

Das Care Management stellt zum anderen das regionale Angebot sicher, das die ambulanten und stationären Dienstleistungen im Austausch mit den Gemeinden und Anbietern vernetzt und weiterentwickelt. Ergänzt werden diese Instrumente nun durch zwei weitere Säulen. Das Bedarfsklärungs- und Abrechnungssystem „Besa“ mache es möglich, Leistungs- bzw. Betreuungspakete für Heimbewohner zu definieren, so Martin Herburger, Fachbereichsleiter im Amt der Landesregierung.

Rechnungssystem und Benchmarking

In der zweiten Jahreshälfte gelte es die Vorbereitungen zur Umsetzung in zehn bis zwölf Einrichtungen abzuschließen, ehe 2017 die flächendeckende Einführung erfolge. Als weitere Neuerung nannte Herburger ein gemeinsames Benchmarking der Leistungsbringer. Ein kontinuierlicher Vergleich von Leistungen, Prozessen und Praktiken werde helfen, von guten Erfahrungen zu profitieren und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

Höhere Bettenzahl

Zur Betreuungs- und Pflegequalität beitragen soll die überarbeitete Heimbauverordnung. So wurde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Mindestbettenanzahl für neue Pflegeheime von 30 auf 54 erhöht. Entsprechende Konzepte und Kooperationen würden eine Unterschreitung dieser Mindestbettenanzahl aber weiter möglich machen, so Wiesflecker. Die Größe der Pflegezimmer muss künftig nur noch mindestens 22 anstatt 25 Quadratmeter betragen. „Das bedeutet keine Qualitätseinschränkung, weil die Errichtung eines Vorraumbereichs als nicht mehr notwendig erachtet wird“, so die Landesrätin.

Zudem hätten in der Novelle veränderte Rahmenbedingungen Niederschlag gefunden, die andere Strukturen zuließen. „So ist etwa nicht mehr ein Pflegebad pro Wohngruppe vorgeschrieben“, skizzierte Herburger ein Beispiel. Heutzutage würden nämlich viele Heimbewohner lieber geduscht als gebadet. Ebenfalls nicht mehr verlangt werden sehr teure Spezialwaschmaschinen, weil herkömmliche Apparate gut genug seien. Damit könne man Zehntausende Euro sparen, die stattdessen in der unmittelbaren Pflege verwendet würden, sagte Herburger.

Neue Heime

Neu eingereicht wurde laut Wiesflecker etwa ein Projekt in Bartholomäberg (Bezirk Bludenz), das Land arbeite derzeit an der Stellungnahme. „Wir sind derzeit mit Plätzen gut ausgestattet und haben ausreichend Betten zur Verfügung“, verwies Herburger auf den „Bedarfs- und Entwicklungsplan bis 2020“. Für danach müsse man sich aber Gedanken machen. In Vorarlberg gibt es momentan 51 Pflegeheime mit rund 2.400 Plätzen.