Waldbrandgefahr: Feuerwerke teils verboten

Wegen der anhaltenden Trockenheit wurde Dienstagmittag für Tirol ab sofort ein vollständiges Feuerwerksverbot erlassen. In Vorarlberg belässt man es vorerst bei Appellen zur Vorsicht. Bartholomäberg schiebt heuer jedoch einen Riegel vor.

In Vorarlberg dürfen Kracher und Raketen der Kategorie F 2 nur gezündet werden, wenn die Gemeinde dafür eine Ausnahmeregelung trifft. Und das ist keineswegs überall der Fall - wie beispielsweise in Bartholomäberg: Dort will die Gemeinde wegen Waldbrandgefahr ein totales Feuerwerk-Verbot erlassen. Im Bezirk Feldkirch beispielsweise hat bisher nur die Gemeinde Rankweil eine solche Ausnahmeregelung verordnet, heißt es bei der Bezirkshauptmannschaft. Andere Gemeinden könnten allerdings noch folgen. Solche Ausnahmen werden zeitlich und örtlich befristet, um etwa Krankenhäuser und Altersheime zu schützen, aber auch, um die Brandgefahr möglichst einzudämmen.

Montafoner Gemeinde sagt Feuerwerk ab

Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz prüft gerade diese Verordnung, laut Gemeinde Bartholomäberg ist die Waldbrandgefahr wegen der Trockenheit so hoch, dass überhaupt nichts gezündet werden dürfe, auch die ganz kleinen Feuerwerkskörper der Klasse F 1 nicht, etwa Tischfeuerwerke, Wunderkerzen oder Knallerbsen, die man schon ab zwölf Jahren kaufen kann. Das wird vermutlich auch in anderen Gemeinden im Montafon noch so kommen. In St. Anton etwa hat man das Feuerwerk schon abgesagt. Wenn es nicht kräftig regnet, ist es einfach viel zu brandgefährlich.

Erlaubtes Feuerwerk

Wenn die Gemeinde zustimmt, darf mit der Klasse F2 - das sind also die herkömmlichen Raketen, Kracher, Knallfrösche, Feuerräder oder Vulkane - die man ab 16 Jahren kaufen darf, geschossen werden. Diese dürfen aber nur an den Orten gezündet werden, die die Gemeinde per Verordnung freigegeben hat.

Juristen: Rechtlicher Zustand unbefriedigend

Den Juristen der Bezirkshauptmannschaften ist klar, dass der rechtliche Zustand unbefriedigend ist. Dafür gebe es aber keine wirkliche Lösung. Denn die Polizei müsste jemanden schon dabei ertappen, wie er gerade eine Rakete an einem nicht erlaubten Ort zündet. Der bloße Besitz ist erlaubt. Die Beamten würden ohnehin in der Silvesternacht nicht mehr fertig. Wenn es Verletzte oder Sachschäden gibt, dann folgen auch Strafen. Das Pyrotechnik-Gesetz ist in Gesetzgebung und Vollzug Bundessache, Änderungen könnte nur der Nationalrat beschließen.

Verbot in Tirol beruht auf Forstgesetz

Das Verbot wurde in Tirol auf Grundlage des Forstgesetzes zur Abwehr von Bränden von allen Bezirkshauptmannschaften erlassen. Es gilt auch für die Gefährdungsbereiche der Wälder, also etwa für nahegelegene trockene Wiesen. Ausgenommen sind nur Tischfeuerwerke, Knallerbsen oder Babyraketen und behördlich angemeldete Großfeurerwerke, für die hohe Sicherheitsvorkehrungen gelten - mehr dazu in: Ab sofort Raketen in ganz Tirol verboten.

Schwärzler sorgt sich um Maisässe

Ähnlich trocken wie in Tirol ist es nach Ansicht von Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler auch im Süden Vorarlbergs. In Sorge ist er vor allem angesichts der vielen vollbelegten Maisässe, deren Schindeldächer ebenfalls völlig ausgetrocknet seien. Noch aber bleibt es beim Appell an die Eigenverantwortung und zu besonderer Vorsicht.