Wahlen noch vor Weihnachten

Die Bürgermeisterstichwahlen in Bludenz und Hohenems werden am 20. Dezember wiederholt. Für Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) gibt es an der Entscheidung des VfGH nichts zu bekritteln. Politische Konsequenzen hält er für übertrieben.

Die Bürgermeister-Stichwahlen in Hohenems und Bludenz müssen zurecht wiederholt werden, sagte Wallner am Dienstag im Anschluss an die Regierungssitzung. Es seien deutlich nachvollziehbare Fehler passiert, „da gibt es gar nichts zu deuteln.“ Das Gemeindewahlgesetz sei „auf Punkt und Beistrich“ einzuhalten.

Das Gemeindewahlgesetz regle ganz klar und deutlich, dass Wahlkarten nur schriftlich beantragt und auch nur mit einer Vollmacht des Wahlberechtigten an Dritte ausgegeben werden dürfen, betonte Wallner. Die Spielregeln seien hier eng, offenbar sei aber nicht allen Beamten der beiden Wahlbehörden bewusst gewesen, „was an Vollmachten verlangt werden muss“.

Rücktrittsaufforderung hält Wallner für übertrieben

Ob und „wie weit da persönliche Dinge hineinspielten“ und ob etwa die Bürgermeister über die rechtlichen Verstöße Bescheid wussten, stehe auf einem anderen Papier, sagte der Landeshauptmann. Das könne er nicht beantworten, verwies aber auf laufende Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft in dieser Sache. Politische Konsequenzen, im Klartext den Rücktritt der amtierenden Stadt-Chefs, hielt Wallner jedenfalls für übertrieben. „Der Bürgermeister kann nicht für jede ausgegebene Wahlkarte verantwortlich gemacht werden“, so Wallner. Die Aufhebung der Wahl und damit eine Wahlwiederholung sei bereits eine ausreichende Sanktion.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und das genaue Urteil werde man allen 96 Vorarlberger Gemeinden näherbringen. Auch werde man in Schulungen noch deutlicher auf die Frage der Wahlkartenbeantragung und -aushändigung eingehen, kündigte Wallner als Konsequenz des VfGH-Urteils an.

Kritik von FPÖ und SPÖ

Scharfe Kritik kommt von FPÖ und SPÖ. Anstatt klare Worte zu finden und seinen Parteikollegen nahe zu legen, die Konsequenzen aus den vom Verfassungsgerichtshof bestätigten Verfehlungen zu ziehen, deckt Wallner deren Fehlverhalten zu, meint Landtagsvizepräsident Ernst Hagen (FPÖ). Auch Michael Ritsch übt Kritik. Während sich jeder Normalbürger für Rechtsverstöße zu verantworten habe, schütze der Landeshauptmann die eigenen ÖVP-Parteifreunde, so Ritsch in einer Aussendung.

VfGH hat entschieden

Der VfGH hatte am Montag Unregelmäßigkeiten bei der Beantragung und Ausstellung von Wahlkarten im Vorfeld der Bürgermeister-Stichwahlen am 29. März in den beiden Vorarlberger Städten bestätigt und eine Wiederholung des Urnengangs angeordnet. Der Termin für den Urnengang wurde am Dienstag auf den 20. Dezember festgelegt.

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